Was ändert sich im Bereich Prävention?
Der Präventionszuschlag wird zum Präventionskomplex weiterentwickelt. Somit kann nun jede einzelne Leistung mit 20 € vergütet werden. Zu den bestehenden Leistungen Hautkrebsvorsorge, GU ab 35, Krebsfrüherkennung Mann und Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinom kommen vier neue hinzu: Einmalige GU 18-34 Jahre (01732B), Aufklärungsgespräch Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen (01747), Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen (01748) und PSA-Screening (1739). Das PSA-Screening […]
Welche Positionen gelten rückwirkend?
Die Honorarerhöhungen für die Struktur- und Qualitätspauschale P1 sowie die Behandlungspauschale P2 gelten bereits rückwirkend ab Q2/26.
Wo befindet sich das Meldeformular für die Zuschläge?
Die Meldeformulare für VERAH/PCM sowie für den Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung finden Sie weiter oben oder unter www.haev.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche.
Was ändert sich bei Providermeldungen?
Mit der Umstellung vom bisherigen Innovationszuschlag auf den neuen Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung ändert sich auch das Meldeverfahren. Künftig erfolgt die Vergütung additiv je Ausstattungsmerkmal. Für bestimmte Merkmale – darunter Online-Terminbuchung, AMTS und Impfmanagement – ist daher eine Providermeldung erforderlich, analog zum Vorgehen im TK-Vertrag. Wenn diese Angaben im Rahmen des TK-Vertrags bereits […]
Ab wann gelten die Änderungen?
Die Änderungen im GWQ-Vertrag in der HZV treten zum 01.07.2026 und damit ab Q3/26 in Kraft. Die Honorarerhöhungen für die P1 und P2 gelten bereits rückwirkend ab Q2.
Wie lange gilt die Honoraranlage?
Mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab dem 01.07.2026.
Welche neuen Leistungen gibt es für Vertreterärztinnen und Vertreterärzte?
Vertreterärztinnen und Vertreterärzte können künftig zusätzlich den Zuschlag für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatientinnen und Palliativpatienten (Palliativzuschlag) in Höhe von 120 € sowie den Zuschlag für Besuche von Palliativpatientinnen und Palliativpatienten abrechnen. Das war bisher nicht möglich; bislang erfolgte die Vergütung in diesem Zusammenhang über die Vertreterpauschale. Wichtig ist: Die Abrechnung des Zuschlags für die […]
Welche Leistungen werden in den Ziffernkranz aufgenommen?
In den Ziffernkranz aufgenommen werden beispielsweise die Versorgungspauschalen 03103 und 03104 inklusive der Zuschläge 03043-03048 sowie die ePA-Erstbefüllung 01648 und ePA-Unterstützungsleistung 01647. Alle detaillierten Infos zu den Anpassungen finden Sie hier oder im HZV-Ziffernkranz.
Was ändert sich in der Honoraranlage?
Um die Honoraranlage zu vereinfachen, werden einzelne Leistungen künftig über Pauschalen oder Zuschläge auf Pauschalen abgebildet. Zum Beispiel die Inanspruchnahme zur Unzeit, das Belastungs-EKG, die Verordnung medizinischer Rehabilitation und das Modul „Shared Decision Making“ (künftig als Zuschlag auf P1). Die P4 sowie das telemedizinische Versorgungsmodul entfallen. Die Palliativpauschale wird zukünftig automatisch als Zuschlag zusätzlich zur […]
Was bedeutet der Wegfall der Obergrenzenregelung?
Mit dem Wegfall der Obergrenzenregelung wird eine mögliche Begrenzung der Vergütung im GWQ-Vertrag dauerhaft aufgehoben. Das schafft mehr Sicherheit und verhindert, dass es künftig zu Honorarkürzungen aufgrund einer Obergrenze kommen kann.