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Positive Weiterentwicklung
GWQ-Vertrag in der HZV: mehr Honorar und neue Leistungen
Der HZV-Vertrag GWQ-Hausarzt+ wird mit Wirkung zum 01.07.2026 umfassend weiterentwickelt. Das Ergebnis der Verhandlungen bringt für HZV-Praxen einige spürbare Vorteile mit sich: unter anderem Honorarsteigerungen, neue Zuschläge und strukturelle Fortschritte für das gesamte Praxisteam. Detaillierte Informationen rund um die Anpassungen finden Sie auf dieser Seite. Alle Vertragsanpassungen gelten nicht in Baden-Württemberg und Bayern.
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Highlights ab 01. Juli 2026
Mehr Honorar
Höhere Vergütung dank neuer und angepasster Leistungen
Erhöhung der Pauschalen
P1, P2 und P3 bringen ab jetzt mehr GeldStreichung der Obergrenze
Die bisherige Obergrenze entfällt – keine Vergütungsbegrenzung durch feste Limits
Teampraxis wird gestärkt
Neue Arzt-Patient-Kontakt-Definition und Zuschläge für akademische nichtärztliche Heilberufe stärken die Versorgung im TeamPräventionskomplex
Weiterentwicklung vom Präventionszuschlag zum Präventionskomplex mit mehr Leistungen und mehr HonorarEinführung von neuen Leistungen
Etwa Besuchskomplex, Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung oder Rufbereitschaft am Lebensende
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Infoveranstaltung zu den IKK classic HZV-Vertragsanpassungen zum 01.10.2024
- Referentinnen: Sarah Zimmermann (HÄVG)
- Zielgruppe: Ärztinnen, Ärzte und MFA
- Regionen: bundesweit (exkl. Baden Würtemberg, Westfalen-Lippe, Mecklenburg-Vorpommern & Sachsen-Anhalt)
Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...
bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:
02203 57 56-1111
Mehr Rückenwind für HZV-Praxen: eine wichtige Entwicklung
Die Weiterentwicklung des GWQ-Vertrages setzt an bei Digitalisierung, Delegation, Vereinfachung der Abrechnung – damit die Versorgungsrealität in der Praxis ankommt und mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten bleibt.
Zentrale Vergütungsanpassungen: Für diese Leistungen gibt's jetzt mehr Honorar
Für diese Leistungen gibt's jetzt mehr Honorar
P1 - HZV-Versorgungsstrukturpauschale
66 €
72 €
rückwirkend ab Q2/26
P2 - Behandlungspauschale
42 €
48 €
rückwirkend ab Q2/26
P3 - Chronikerpauschale
20 €
23 €
ab Q3/26
Palliativbehandlung
100 €
120 €
ab Q3/26 automatisch als Zuschlag
iFOBT
6 €
8 €
ab Q3/26
CRP-Schnelltest
7 €
10,50 €
ab Q3/26
Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung
Der bisherige Innovationszuschlag Z4 auf die P2 wird gestrichen und als Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung vereinfacht auf die P1 überführt. Für Ihre Praxis bedeutet das eine transparentere und besser nachvollziehbare Vergütungslogik: Statt eines einzelnen Zuschlags werden digitale und innovative Ausstattungsmerkmale künftig additiv je Merkmal vergütet und anteilig quartalsweise ausgezahlt.
- Online-Terminbuchung: 2 € pro Jahr
- Videosprechstunde: je 2 € pro Jahr
- Impfmanagement: 2 € pro Jahr
- arriba: 2 € pro Jahr
- AMTS: 4 € pro Jahr
- Siegel Nachhaltige Praxis (aQua Institut): 4 € pro Jahr
Die Qualifikationsnachweise werden über ein Meldeformular oder über das Arztportal an die HÄVG übermittelt. Für Online-Terminbuchung, Impfmanagement und AMTS ist eine Providermeldung notwendig – analog zum Vorgehen im TK-Vertrag. Wenn Sie diese Angaben dort bereits hinterlegt haben, müssen Sie sie nicht erneut melden.
Die Teampraxis wird gestärkt: neue Leistungen, mehr Sichtbarkeit
Ein wichtiger Schritt für die Teampraxis ist die neue Definition des Arzt-Patienten-Kontakts (APK): Künftig ist der APK stärker als Kontakt zwischen Praxisteam und Patientinnen und Patient zu verstehen, wobei nichtärztliches Fachpersonal ausdrücklich einbezogen ist – etwa bei einer Blutabnahme durch eine MFA. Es muss also nicht mehr in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt selbst sein, die oder der den Patientenkontakt übernimmt.
Zusätzlich wird mit einem neuen Zuschlag für akademische nichtärztliche Heilberufe auf die P1 der Einsatz qualifizierter Fachkräfte gezielt honoriert: 5 € pro Jahr ab 19 Wochenstunden, 7,50 € pro Jahr bis 38 Wochenstunden und 10 € pro Jahr ab 38 Wochenstunden.
Zuschlag für hausärztliche Betreuung von Palliativpatientinnen und -patienten
Auch die Palliativversorgung wird im GWQ-Vertrag gezielt gestärkt. Die Vergütung für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatientinnen und -patienten steigt von 100 € auf 120 € und wird künftig als automatischer Zuschlag zusätzlich zur P2 beziehungsweise P3 gewährt.
Besonders wichtig für die Versorgungskontinuität: Die Leistung ist bei Übernahme der Betreuung künftig auch für Vertreterärztinnen und Vertreterärzte abrechenbar – für bis zu zwei Quartale. Das gilt zudem auch für den Zuschlag für Besuche von Palliativpatientinnen und -patienten.
Neu aufgenommen wird außerdem die Leistung Rufbereitschaft am Lebensende mit einer Vergütung von 75 € pro Woche für maximal fünf Wochen. Hierfür muss die Weiterbildung „Kurs-Weiterbildung Pallativmedizin (40 Stunden)“ abgeschlossen sein.
Die Angaben können Sie ganz einfach über unser Meldeformular an die HÄVG übermitteln.
Prävention wird ausgebaut
Prävention wird sichtbarer vergütet: vom Zuschlag zum Komplex
Auch im Bereich der Prävention wird der Vertrag künftig deutlich attraktiver: Statt wie bisher nur eine einzelne Leistung über den Präventionszuschlag abzurechnen, kann mit dem neuen Präventionskomplex nun jede erbrachte Leistung einzeln mit 20 € vergütet werden. So wird präventive Versorgung nicht nur besser sichtbar, sondern auch deutlich besser honoriert.
Zusätzlich zu den Leistungen Hautkrebsvorsorge, GU ab 35, Krebsfrüherkennung Mann und Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinom wird der Komplex um vier weitere Leistungen ergänzt.
Die neuen Leistungen:
Einmalige GU 18-34 Jahre (01732B)
PSA-Screening (1739)
Aufklärungsgespräch Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen (01747)
Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen (01748)
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Honoraranlage gesucht?
Dann schauen Sie in Ihrem Vertrag nach unter Anlage 3:
Weitere Änderungen im GWQ-Vertrag auf einen Blick
Für eine starke hausärztliche Versorgung
1
Wegfall der Obergrenzenregelung
Die bisherige Obergrenzenregelung von 76 € entfällt. Damit ist die Vergütung künftig nicht mehr begrenzt und für Praxen besser planbar.
2
Geregelte Praxisübergabe (GPÜ)
Mit der Einführung der GPÜ wird die Versorgung der Versicherten bei einer Praxisübergabe geordnet und sicher weitergeführt.
3
Kinder- und Jugendvorsorge
4
Honoraranlage vereinfacht
Die Honoraranlage wird an mehreren Stellen vereinfacht: Einzelne Leistungen werden in Pauschalen überführt, andere Regelungen entfallen oder werden neu strukturiert. Alle Details gibt es im FAQ.
5
Besuchskomplex
Neu aufgenommen ist der Besuchskomplex (1400) in Höhe von 30 €. Abrechenbar für Besuch, Mitbesuch, ungeplanter eiliger Besuch und Besuch durch VERAH/PCM.
6
DETE ab Q3/26
DETE steht für „Digitale Einverständnis- und Teilnahmeerklärung“. Darüber können Sie Versicherte einfach über Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) digital in die HZV einschreiben.
7
Reine Online-Einschreibung für Nordrhein/ Westfalen-Lippe
In Nordrhein und Westfalen-Lippe wird die Einschreibung an die bereits in den übrigen Verträgen geltende Regelung angepasst und erfolgt künftig vollständig online.
Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten - die FAQ
Im Folgenden finden Sie Detaillinformationen zu den wichtigsten Neuerungen des GWQ-Vertrages.
Honorar und Leistungen
- Was ändert sich im Bereich Prävention?
Der Präventionszuschlag wird zum Präventionskomplex weiterentwickelt. Somit kann nun jede einzelne Leistung mit 20 € vergütet werden. Zu den bestehenden Leistungen Hautkrebsvorsorge, GU ab 35, Krebsfrüherkennung Mann und Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinom kommen vier neue hinzu: Einmalige GU 18-34 Jahre (01732B), Aufklärungsgespräch Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen (01747), Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen (01748) und PSA-Screening (1739). Das PSA-Screening ist in der Regelversorgung eine iGEL-Leistung.
- Was ändert sich in der Honoraranlage?
Um die Honoraranlage zu vereinfachen, werden einzelne Leistungen künftig über Pauschalen oder Zuschläge auf Pauschalen abgebildet. Zum Beispiel die Inanspruchnahme zur Unzeit, das Belastungs-EKG, die Verordnung medizinischer Rehabilitation und das Modul „Shared Decision Making“ (künftig als Zuschlag auf P1). Die P4 sowie das telemedizinische Versorgungsmodul entfallen. Die Palliativpauschale wird zukünftig automatisch als Zuschlag zusätzlich zur P2 bzw. P3 abgerechnet. Der VERAH-Besuch, der über den Besuchskomplex (1400) abgedeckt ist, kann weiterhin mit der telemedizinischen Ausstattung erfolgen.
- Was bedeutet der Wegfall der Obergrenzenregelung?
Mit dem Wegfall der Obergrenzenregelung wird eine mögliche Begrenzung der Vergütung im GWQ-Vertrag dauerhaft aufgehoben. Das schafft mehr Sicherheit und verhindert, dass es künftig zu Honorarkürzungen aufgrund einer Obergrenze kommen kann.
- Welche Leistungen werden erhöht?
Erhöht werden die HZV-Versorgungsstrukturpauschale P1 von 66 € auf 72 €, die Behandlungspauschale P2 von 42 € auf 48 €, die Chronikerpauschale P3 von 20 € auf 23 €, die Palliativzuschlag von 100 € auf 120 €, die Einzelleistung iFOBT von 6 € auf 8 € sowie der CRP-Schnelltest von 7 € auf 10,50 €. Zusätzlich wird der bisherige Präventionszuschlag zum Präventionskomplex weiterentwickelt, sodass künftig jede einzelne erbrachte Leistung mit 20 € vergütet werden kann.
- Welche Leistungen werden in den Ziffernkranz aufgenommen?
In den Ziffernkranz aufgenommen werden beispielsweise die Versorgungspauschalen 03103 und 03104 inklusive der Zuschläge 03043-03048 sowie die ePA-Erstbefüllung 01648 und ePA-Unterstützungsleistung 01647. Alle detaillierten Infos zu den Anpassungen finden Sie hier oder im HZV-Ziffernkranz.
- Welche neuen Leistungen gibt es für Vertreterärztinnen und Vertreterärzte?
Vertreterärztinnen und Vertreterärzte können künftig zusätzlich den Zuschlag für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatientinnen und Palliativpatienten (Palliativzuschlag) in Höhe von 120 € sowie den Zuschlag für Besuche von Palliativpatientinnen und Palliativpatienten abrechnen. Das war bisher nicht möglich; bislang erfolgte die Vergütung in diesem Zusammenhang über die Vertreterpauschale.
Wichtig ist: Die Abrechnung des Zuschlags für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatientinnen und Palliativpatienten ist bei Übernahme der Betreuung für maximal zwei Quartale möglich.
- Welche neuen Zuschläge kommen hinzu?
Neu eingeführt werden der Zuschlag für akademische nichtärztliche Heilberufe auf die P1 sowie der Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung auf die P1. Neu aufgenommen werden außerdem die Rufbereitschaft am Lebensende, der Besuchskomplex sowie die Vergütung für Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen (U1 bis U11, J1 und J2).
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Meldeverfahren
- Was ändert sich bei Providermeldungen?
Mit der Umstellung vom bisherigen Innovationszuschlag auf den neuen Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung ändert sich auch das Meldeverfahren. Künftig erfolgt die Vergütung additiv je Ausstattungsmerkmal. Für bestimmte Merkmale – darunter Online-Terminbuchung, AMTS und Impfmanagement – ist daher eine Providermeldung erforderlich, analog zum Vorgehen im TK-Vertrag.
Wenn diese Angaben im Rahmen des TK-Vertrags bereits übermittelt wurden, müssen sie nicht erneut gemeldet werden. Liegen uns diese Informationen noch nicht vor, ist eine Meldung über das entsprechende Formular erforderlich, damit der Zuschlag berücksichtigt und vergütet werden kann.
- Wo befindet sich das Meldeformular für die Zuschläge?
Die Meldeformulare für VERAH/PCM sowie für den Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung finden Sie weiter oben oder unter www.haev.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche.
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Laufzeit
- Ab wann gelten die Änderungen?
Die Änderungen im GWQ-Vertrag in der HZV treten zum 01.07.2026 und damit ab Q3/26 in Kraft. Die Honorarerhöhungen für die P1 und P2 gelten bereits rückwirkend ab Q2.
- Welche Positionen gelten rückwirkend?
Die Honorarerhöhungen für die Struktur- und Qualitätspauschale P1 sowie die Behandlungspauschale P2 gelten bereits rückwirkend ab Q2/26.
- Wie lange gilt die Honoraranlage?
Mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab dem 01.07.2026.
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