Können bereits Studierende eingesetzt werden?
Der entsprechende Zuschlag gilt nur für Mitarbeitende mit einem abgeschlossenen akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberuf bei vorhandener Honoraranlage. Studierende können unterstützend tätig sein, aber der Zuschlag wird erst nach Abschluss des Studiums gezahlt. Es gibt jedoch Übergangsregelungen, falls eine Nachbesetzung notwendig ist.
Wie viele Mitarbeitende mit einem abgeschlossenen akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberuf müssen im Verhältnis zur Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte beschäftigt sein?
Um HÄPPI zu werden, ist kein festes zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Hausärztinnen und Hausärzten und Mitarbeitenden mit abgeschlossenem akademischem nichtärztlichem Gesundheitsberuf vorgeschrieben. Es reicht aus, wenn im gesamten Team der Praxis oder des MVZ mindestens eine akademische nichtärztliche Fachkraft mit mindestens 0,5 Vollzeitkraft (VZK) beschäftigt ist.
Welche Studienabschlüsse der akademischen nichtärztlichen Gesundheitsberufe werden anerkannt?
Akademischer Abschluss klar erfasst Hebamme B.Sc. Hebammenkunde Psychotherapeutin und Psychotherapeut M.Sc. Psychologische Psychotherapeutin/Psychotherapeut bzw. Approbation nach Studium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut M.Sc. mit Vertiefung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Approbation nach entsprechendem Studium Apothekerin und Apotheker Staatsexamen Pharmazie (kein Bachelor/Master-System, sondern Staatsexamen nach Approbationsordnung für Apotheker) Physician Assistant (PA)/Arztassistentin […]
Wie erfolgt die Erhebung und Übermittlung von Patientenbefragungen im HÄPPI-Modell?
In einer HÄPPI-Praxis werden Patientenbefragungen (wie PRO/PREM) digital und datenschutzkonform direkt in der Praxis durchgeführt und ausgewertet. Ein Versand oder die Übermittlung der ausgefüllten Fragebögen an die HÄVG bzw. die HZV-Vertragspartner ist zum Schutz der Patientendaten ausdrücklich nicht gestattet und strengstens untersagt.
Muss jede Ärztin / jeder Arzt einer BSNR (Praxis) an der HÄPPI-Einsteigerschulung teilnehmen?
Nein, im Rahmen des AOK BW Vertrags muss lediglich eine Ärztin / ein Arzt pro BSNR die HÄPPI-Einsteigerschulung besucht haben. Die Einsteigerschulngen sind ebenfalls für Personen außerhalb des Landesverbands Banden-Württemberg im Sinne der weiteren Edukation zugänglich und können absolviert werden. https://www.haevbw.de/haeppi-registrierung
Welche Krankenkassen machen bei HÄPPI mit? Ist eine Ausweitung geplant?
Aktuell ist die HÄPPI-Vergütung auf die AOK Baden-Württemberg beschränkt. Eine Ausweitung auf weitere Krankenkassen wird angestrebt. Hinführend sind bereits verankerte Zuschläge für akademische nichtärztliche Gesundheitsberufe, sowie Digitalisierungs- und Innovationszuschläge in einigen regionalen und überregionalen Verträgen.
Muss im Rahmen einer BAG nur eine Hausärztin / ein Hausarzt die Weiterbildungserlaubnis besitzen?
Ja. Es reicht, wenn in der Teampraxis eine Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Allgemeinmedizin vorliegt.
Was ist DETE?
DETE steht für „Digitale Einverständnis- und Teilnahmeerklärung“. Durch DETE können Einverständnis- und Teilnahmeerklärung zur HZV vollständig digital erstellt, ausgefüllt, unterschrieben, versendet und archiviert werden. Ihre Patientin oder Ihr Patient unterschreibt dabei direkt auf einem Endgerät wie einem Tablet. Der zusätzliche Aufwand anderer Einschreibeverfahren entfällt, etwa der Ausdruck der Einverständnis- und Teilnahmeerklärung, die Eingabe eines TECodes […]
Wo kann ich die aktuellen Dokumente zu einem Vertrag finden (bspw. Ziffernspicker, Honoraranlage, Gegenüberstellung etc.)?
Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über die Ziffernspicker und Gegenüberstellungen aller Landesverbände: https://hzv.de/hzv-in-der-praxis/ Unter folgendem Link finden Sie alle Vertragsunterlagen, inkl. Ziffernspicker, Gegenüberstellungen, etc.: https://www.haev.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche Im nächsten Schritt die eigene KV-Region auswählen und den Button „Suchen“ betätigen Den entsprechenden Vertrag auswählen und auf „Ansehen“ klicken Vertragsübergreifende Dokumente wie z.B. Ziffernspicker finden Sie auf […]
In welchen Verträgen gibt es DETE?
Seit Q3/2026 ist die digitale Einschreibung mit DETE bundesweit im HZV-Vertrag GWQ Hausarzt+ möglich (Ausnahme: Bayern), in Baden-Württemberg zusätzlich dazu auch im AOK-Vertrag. Ab Q4/2026 kommt der HZV-Vertrag mit der Knappschaft in Nordrhein, Westfalen-Lippe und Sachsen hinzu. Mit weiteren Krankenkassen laufen bereits Gespräche zur Umsetzung.