Um die Honoraranlage zu vereinfachen, werden einzelne Leistungen künftig über Pauschalen oder Zuschläge auf Pauschalen abgebildet. Zum Beispiel die Inanspruchnahme zur Unzeit, das Belastungs-EKG, die Verordnung medizinischer Rehabilitation und das Modul „Shared Decision Making“ (künftig als Zuschlag auf P1). Die P4 sowie das telemedizinische Versorgungsmodul entfallen. Die Palliativpauschale wird zukünftig automatisch als Zuschlag zusätzlich zur P2 bzw. P3 abgerechnet. Der VERAH-Besuch, der über den Besuchskomplex (1400) abgedeckt ist, kann weiterhin mit der telemedizinischen Ausstattung erfolgen.