Die Honorarerhöhungen für die Struktur- und Qualitätspauschale P1 sowie die Behandlungspauschale P2 gelten bereits rückwirkend ab Q2/26.
Die Honorarerhöhungen für die Struktur- und Qualitätspauschale P1 sowie die Behandlungspauschale P2 gelten bereits rückwirkend ab Q2/26.
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