Mit der Umstellung vom bisherigen Innovationszuschlag auf den neuen Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung ändert sich auch das Meldeverfahren. Künftig erfolgt die Vergütung additiv je Ausstattungsmerkmal. Für bestimmte Merkmale – darunter Online-Terminbuchung, AMTS und Impfmanagement – ist daher eine Providermeldung erforderlich, analog zum Vorgehen im TK-Vertrag.

Wenn diese Angaben im Rahmen des TK-Vertrags bereits übermittelt wurden, müssen sie nicht erneut gemeldet werden. Liegen uns diese Informationen noch nicht vor, ist eine Meldung über das entsprechende Formular erforderlich, damit der Zuschlag berücksichtigt und vergütet werden kann.