Praxisübergabe und Praxisübernahme
in der HZV

Sie möchten eine HZV-Praxis abgeben oder übernehmen und fragen sich, wo Sie anfangen sollen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Praxisübergabe und Praxisübernahme – inklusive Checklisten und Fristen.
Für eine persönliche Beratung: Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Termin.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Für einen guten Abschluss und einen sicheren Neuanfang

Eine frühzeitige Beratung entlastet abgebende und übernehmende Praxen

Dadurch vermeiden Sie Stress, Verzögerungen und Unsicherheiten

Sie gewinnen Klarheit zu Patientenumschreibung, Honorierung und Fristen

Sie sichern die kontinuierliche Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten

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HZV-Praxis abgeben

Sie möchten eine HZV-Praxis abgeben oder übergeben? Bei einer Nachfolge gibt es je nach Region und Vertrag zwei Möglichkeiten: die Praxisübergabe (PÜ) und die geregelten Praxisübergabe (GPÜ). Keine Nachfolge? Dann melden Sie sich bitte bei uns, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen können.

Was ist eine geregelte Praxisübergabe (GPÜ)?

Bei der GPÜ erfolgt die Übertragung der HZV-Versicherten automatisch über die Krankenkasse. Ob eine GPÜ bei Ihnen möglich ist, entnehmen Sie bitte Ihrem jeweiligen HZV-Vertrag

  1. Meldeformular zur Praxisübergabe/Praxisaufgabe ausfüllen: Das Formular muss von abgebender und übernehmender Praxis unterschrieben werden.
  2. Formular fristgerecht an die HÄVG übermitteln: Unter Einhaltung der Fristen* per E-Mail an praxisuebergabe@hzv.de oder per Fax an 01805 00 24 25 – 601.
  3. Krankenkasse informiert die HZV-Versicherten: Nach unserer Meldung an die Krankenkasse zeitnah (i .d. R. circa zwei Wochen) mit 14 Tage Widerspruchsrecht.

Was ist eine Praxisübergabe (PÜ)?

Wenn für Ihren Vertrag keine GPÜ möglich ist, müssen die HZV-Versicherten durch die Praxisnachfolge neu eingeschrieben werden. Hintergrund: Die HZV-Teilnahme ist LANR gebunden. Daher müssen die Patientinnen und Patienten auf die neue Betreuärztin oder den neuen Betreuarzt umgeschrieben werden. Es gelten die vertraglichen Fristen* für Ein- und Umschreibungen.

HZV-Praxis übernehmen

Sie möchten eine HZV-Praxis übernehmen? Hier erfahren Sie, warum sich der Einstieg in die eigene Niederlassung mit der HZV lohnt, wie es geht und was Sie beachten müssen.

Warum lohnt sich eine HZV-Praxisübernahme?

Eine HZV-Praxis zu übernehmen ist ein attraktiver Einstieg in die eigene Niederlassung – ob als Neuanfang oder als nächster Schritt aus dem Angestelltenverhältnis. Sie starten in einen klaren Rahmen mit definierten Abläufen und einem bestehenden Patientenstamm. Auch wirtschaftlich bietet die Übernahme einer HZV-Praxis deutliche Vorteile. Bei einer geregelten Praxisübergabe (GPÜ) sind Abschlagszahlungen bereits ab Tag 1 möglich.

Wie funktioniert die Übernahme?

Wenn für Ihren Vertrag keine GPÜ möglich ist, müssen die HZV-Versicherten durch die Praxisnachfolge neu eingeschrieben werden. Hintergrund: Die HZV-Teilnahme ist LANR gebunden. Daher müssen die Patientinnen und Patienten auf die neue Betreuärztin oder den neuen Betreuarzt umgeschrieben werden. Es gelten die vertraglichen Fristen* für Ein- und Umschreibungen.

  1. Meldeformular zur Praxisübernahme ausfüllen: Das Meldeformular gemeinsam mit der abgebenden Praxis ausfüllen, um die Übernahme zu beantragen.
  2. HZV-Teilnahme beantragen: Ganz einfach online unter www.hausarztservice-online.de
  3. Informationsbrief: Am Quartalsende vor der Übernahme der Versicherten erhalten Sie pro HZV-Vertrag von uns den Informationsbrief Patiententeilnahmestatus, in dem alle im Folgequartal eingeschriebenen HZV-Versicherten aufgeführt sind.
  4. Start zum Quartalswechsel: Bei einer geregelten Praxisübergabe (GPÜ) erfolgt die Umschreibung automatisch über die Krankenkasse. Bei einer Praxisübergabe (PÜ) schreiben Sie Patientinnen und Patienten fristgerecht per Online-Einschreibung mit TE-Code neu ein. 
vorsorge
Das Primärarztsystem – die HZV

Patientinnen und Patienten profitieren

Eine verbindliche Anlaufstelle bei allen gesundheitlichen Fragen

Eine bessere Koordination der Behandlungsabläufe

Eine intensivere hausärztliche Betreuung

Weniger vermeidbare Krankenhausaufenthalte und doppelte Facharztbesuche

Ein umfassenderes Medikationsmanagement

Eine höhere Teilnahmerate an Disease-Management-Programmen (DMP)

Das ist die HZV

Vorteile für Krankenkassen

Aktiver Beitrag zum Erhalt hausärztlicher Versorgung

Kassenindividuelle Vertragsinhalte zugeschnitten auf die Versicherten

Schnellerer Zugang der Versicherten zu Versorgungsinnovationen

Vereinbarung sinnvoller Vergütungsanreize (z. B. Impfvergütung)

Qualitativ hochwertige Versichertenversorgung (Qualitätszirkel, Leitlinien, Fortbildungen, Qualitätsmanagement)

sicherheit

Das ist die HZV

In unseren Kurzvideos erfahren Sie mehr zur HZV:

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Mehr Informationen

Videoinhalte – hier zum Nachlesen

Mit § 73b des Sozialgesetzbuches V hat die Politik bereits vor Jahren die gesetzliche Grundlage und den rechtlichen Rahmen für die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) geschaffen. Gleichzeitig wurden die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Betreuung anzubieten.

Durch die Teilnahme am Hausarztprogramm entscheiden sich Ihre Patientinnen und Patienten bewusst dafür, sich bei gesundheitlichen Anliegen immer zuerst an Sie als ihre betreuende Hausärztin oder ihren betreuenden Hausarzt zu wenden. Dadurch wird Ihre Praxis in den Mittelpunkt der medizinischen Versorgung gerückt, und Ihre Rolle als Hausärztin oder Hausarzt im Gesundheitssystem insgesamt gestärkt.

Im Rahmen der HZV übernehmen Sie eine zentrale Funktion in der Patientenversorgung. Als erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für Ihre Patientinnen und Patienten verfügen Sie idealerweise über einen umfassenden Überblick über deren Krankengeschichte, Medikation, familiären Hintergrund sowie das häusliche und berufliche Umfeld. Sie koordinieren zudem als erste Anlaufstelle die weitere Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten, beispielsweise durch Überweisungen an Fachärztinnen und Fachärzte, Kliniken oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

Wissenschaftliche Evaluierungen zeigen, dass Patientinnen und Patienten, die an den Hausarztverträgen teilnehmen, von einer besseren und besser koordinierten Versorgung profitieren. Gleichzeitig werden Sie als teilnehmende Hausärztin oder teilnehmender Hausarzt für Ihre Arbeit fair vergütet.

Interesse geweckt?