Praxisübergabe und Praxisübernahme
in der HZV

Sie möchten eine HZV-Praxis abgeben oder übernehmen und fragen sich, wo Sie anfangen sollen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Praxisübergabe und Praxisübernahme – inklusive Checklisten und Fristen.
Für eine persönliche Beratung: Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Termin.

Das ist die HZV

Vorteile für Ärztinnen, Ärzte & Praxisteams

Ein einfaches, transparentes und kalkulierbares Honorar und mit festen Eurowerten

Synergieeffekte durch ähnliche Abrechnungssystematik zwischen den Verträgen

Honorar für Leistungen, die durch nichtärztliches Personal erbracht werden

Hochwertige Fortbildungsmöglichkeiten für das ganze Praxisteam

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HZV-Praxis abgeben

Sie möchten eine HZV-Praxis abgeben oder übergeben? Bei einer Nachfolge gibt es je nach Region und Vertrag zwei Möglichkeiten: die Praxisübergabe (PÜ) und die geregelten Praxisübergabe (GPÜ). Keine Nachfolge? Dann melden Sie sich bitte bei uns, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen können.

Was ist eine geregelte Praxisübergabe (GPÜ)?

Bei der GPÜ erfolgt die Übertragung der HZV-Versicherten automatisch über die Krankenkasse. Ob eine GPÜ bei Ihnen möglich ist, entnehmen Sie bitte Ihrem jeweiligen HZV-Vertrag

  1. Meldeformular zur Praxisübergabe/Praxisaufgabe ausfüllen: Das Formular muss von abgebender und übernehmender Praxis unterschrieben werden.

  2. Formular fristgerecht an die HÄVG übermitteln: Unter Einhaltung der Fristen* per E-Mail an praxisuebergabe@hzv.de oder per Fax an 01805 00 24 25 – 601.

  3. Krankenkasse informiert die HZV-Versicherten: Nach unserer Meldung an die Krankenkasse zeitnah (i .d. R. circa zwei Wochen) mit 14 Tage Widerspruchsrecht.

Was ist eine Praxisübergabe (PÜ)?

Wenn für Ihren Vertrag keine GPÜ möglich ist, müssen die HZV-Versicherten durch die Praxisnachfolge neu eingeschrieben werden. Hintergrund: Die HZV-Teilnahme ist LANR gebunden. Daher müssen die Patientinnen und Patienten auf die neue Betreuärztin oder den neuen Betreuarzt umgeschrieben werden. Es gelten die vertraglichen Fristen* für Ein- und Umschreibungen.

Immer auf dem neuesten Stand: Fortbildung und technologischer Fortschritt

Fortbildung und Aktualität werden innerhalb der Hausarztverträge großgeschrieben: die Teilnahme an Qualitätszirkeln und die Einlösung hoher Anforderungen an die Fähigkeiten in der Praxis werden finanziell belohnt.

 

Durch regelmäßige Vertragsanpassungen und Weiterentwicklungen, bleibt die HZV eine Versorgungsform, die immer auf dem neusten Stand ist – auch technologisch. Denn die HZV bietet innovative Versorgungskonzepte wie etwa die VERAH, das Palliativmodul und das Telemedizinische Versorgungsmodul, die Praxen entlasten sowie Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung ermöglichen.

Apropos Patientinnen und Patienten:
Evaluationsberichte der Universität Frankfurt bestätigen eine bessere Versorgungssteuerung und intensivere Betreuung in der HZV. 

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Das Primärarztsystem – die HZV

Patientinnen und Patienten profitieren

Eine verbindliche Anlaufstelle bei allen gesundheitlichen Fragen

Eine bessere Koordination der Behandlungsabläufe

Eine intensivere hausärztliche Betreuung

Weniger vermeidbare Krankenhausaufenthalte und doppelte Facharztbesuche

Ein umfassenderes Medikationsmanagement

Eine höhere Teilnahmerate an Disease-Management-Programmen (DMP)

Das ist die HZV

Vorteile für Krankenkassen

Aktiver Beitrag zum Erhalt hausärztlicher Versorgung

Kassenindividuelle Vertragsinhalte zugeschnitten auf die Versicherten

Schnellerer Zugang der Versicherten zu Versorgungsinnovationen

Vereinbarung sinnvoller Vergütungsanreize (z. B. Impfvergütung)

Qualitativ hochwertige Versichertenversorgung (Qualitätszirkel, Leitlinien, Fortbildungen, Qualitätsmanagement)

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Das ist die HZV

In unseren Kurzvideos erfahren Sie mehr zur HZV:

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Mehr Informationen

Videoinhalte – hier zum Nachlesen

Mit § 73b des Sozialgesetzbuches V hat die Politik bereits vor Jahren die gesetzliche Grundlage und den rechtlichen Rahmen für die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) geschaffen. Gleichzeitig wurden die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Betreuung anzubieten.

Durch die Teilnahme am Hausarztprogramm entscheiden sich Ihre Patientinnen und Patienten bewusst dafür, sich bei gesundheitlichen Anliegen immer zuerst an Sie als ihre betreuende Hausärztin oder ihren betreuenden Hausarzt zu wenden. Dadurch wird Ihre Praxis in den Mittelpunkt der medizinischen Versorgung gerückt, und Ihre Rolle als Hausärztin oder Hausarzt im Gesundheitssystem insgesamt gestärkt.

Im Rahmen der HZV übernehmen Sie eine zentrale Funktion in der Patientenversorgung. Als erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für Ihre Patientinnen und Patienten verfügen Sie idealerweise über einen umfassenden Überblick über deren Krankengeschichte, Medikation, familiären Hintergrund sowie das häusliche und berufliche Umfeld. Sie koordinieren zudem als erste Anlaufstelle die weitere Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten, beispielsweise durch Überweisungen an Fachärztinnen und Fachärzte, Kliniken oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

Wissenschaftliche Evaluierungen zeigen, dass Patientinnen und Patienten, die an den Hausarztverträgen teilnehmen, von einer besseren und besser koordinierten Versorgung profitieren. Gleichzeitig werden Sie als teilnehmende Hausärztin oder teilnehmender Hausarzt für Ihre Arbeit fair vergütet.

Interesse geweckt?