Neu eingeführt werden der Zuschlag für akademische nichtärztliche Heilberufe auf die P1 sowie der Zuschlag für digitale und innovative Praxisausstattung auf die P1. Neu aufgenommen werden außerdem die Rufbereitschaft am Lebensende, der Besuchskomplex sowie die Vergütung für Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen (U1 bis U11, J1 und J2).