Es gibt zwei Möglichkeiten der Patienteneinschreibung. Zur Vermeidung von Fehlern und Verlusten auf dem Postweg empfehlen wir die zeitgemäße Online-Einschreibung. Lassen Sie sich bitte dazu vom Ihrem Softwarehaus beraten.

1. Ablauf der Online-Einschreibung (Empfehlung)

2. Ablauf der Offline-Einschreibung (Ausnahme AOK BY, siehe Punkt 2a)

Die Einschreibung von Patientinnen oder Patienten ist grundsätzlich auch auf dem Papierweg möglich, sie erfordert jedoch einen wesentlich höheren Arbeitsaufwand und birgt die Risiken des Verlusts auf dem Postweg.

Nachbestellungen erfolgen über das Arztportal.
Alte Belege (Sie erkennen diese am fehlenden türkisfarbenen Rand) akzeptieren wir nicht mehr. Bitte vernichten Sie eventuelle Altbestände.

2a. Ausnahme:

Bitte verwenden Sie bei der AOK Bayern für Neueinschreibungen den speziellen AOK-Beleg 99773. Die Belege dazu bestellen Sie über dieses Webformular: vordruckleitverlag.de/hzvby/

Der ausgefüllte und unterschriebene Beleg wird direkt an die zuständige Stelle in Amberg gesendet:

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Service-Center für Datentransformation HZV
Postfach 2013
92218 Amberg

3. Fristen für die Einschreibung oder Umschreibung von Patientinnen und Patienten

Vertragsübergreifend gelten folgende Fristen für eine erfolgreiche Patienteneinschreibung oder -umschreibung mit Ausnahme der AOK Bayern (siehe unten):

Geplanter Teilnahmebeginn zum Quartal 1     -> 1. November des Vorjahres
Geplanter Teilnahmebeginn zum Quartal 2     -> 1. Februar des Jahres
Geplanter Teilnahmebeginn zum Quartal 3     -> 1. Mai des Jahres
Geplanter Teilnahmebeginn zum Quartal 4     -> 1. August des Jahres

Die Einschreibebelege (online oder per Papier) müssen zu diesen Stichtagen der HÄVG AG vorliegen, damit die Weiterverarbeitung über die jeweiligen Krankenkassen angestoßen werden kann. Die Patientinnen oder Patienten erhalten anschließend von ihrer Krankenkasse ein Begrüßungsschreiben. Sie selbst entnehmen den Status des Patienten oder der Patientin aus dem nächsten „Informationsschreiben Patiententeilnahmestatus“. Vor dem Beginn der HZV-Teilnahme darf die Patientin/der Patient nicht in der HZV abgerechnet werden.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie die gesonderten Einschreibefristen der AOK Bayern. Diese werden per Fax zum Jahresende für das darauffolgende Jahr an Sie versandt. Zusätzlich finden Sie diese Fristen auf der Webseite des Bayrischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes: Einschreibefristen AOK Bayern