Wenn keine Geregelte Praxisübergabe (GPÜ) möglich ist, muss eine Neueinschreibung der Versicherten erfolgen.  

Es gelten dafür dieselben Stichtage wie bei jeder Neueinschreibung in die Hausarztzentrierte Versorgung: zum Beispiel der 10. Januar für eine Einschreibung zum 2. Quartal. Nur bei Einhaltung dieser Fristen kann die Teilnahme der Versicherten nahtlos fortgeführt werden.  

Ist der übernehmende Arzt / die übernehmende Ärztin bereits in der Praxis als Teilhaber oder angestellt tätig und nimmt bereits an der HZV teil, können die Patientinnen und Patienten über das Arztwechselkreuz umgeschrieben werden. Wichtig: Bitte nutzen Sie dafür das Ihnen bekannte Online-Einschreibeverfahren für Versicherte und kreuzen Sie zusätzlich das Arztwechselkreuz an.