Wenn Sie keine Nachfolge gefunden haben, müssen alle HZV-Verträge, an denen Sie teilnehmen, mit der Rückgabe der Kassenzulassung beendet werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in den Ruhestand gehen, in ein anderes Bundesland wechseln oder Ihre Praxis aus anderen Gründen aufgeben.  

Deshalb unsere Bitte: Melden Sie sich bitte so früh wie möglich bei unseren Expertinnen und Experten für die HZV-Praxisübergabe / -übernahme unter 02203 57 56-1414 oder an praxisuebergabe@hzv.de. Sie erhalten sonst weiterhin Abschläge, die wir anschließend von Ihnen zurückfordern müssen. Ihre Kolleginnen und Kollegen, die Ihre Versicherten inzwischen weiter versorgen, können in dieser Zeit nur Vertreterpauschalen abrechnen und erleiden so finanzielle Einbußen. Beides lässt sich durch Ihre fristgerechte Meldung an uns vermeiden.