Bei einer Geregelten Praxisübernahme (GPÜ) können eingeschriebene HZV-Patientinnen und Patienten über die Krankenkasse gesammelt auf die Nachfolgepraxis übertragen werden. Eine individuelle Neueinschreibung jedes Versicherten ist dabei nicht notwendig.
Achtung: Eine GPÜ ist nicht in allen HZV-Verträgen möglich.