Folgende Fristen gelten für eine Geregelte Praxisübergabe (GPÜ):
- Übergabe zum 1. Quartal: Meldung bis 10. Oktober
- Übergabe zum 2. Quartal: Meldung bis 10. Januar
- Übergabe zum 3. Quartal: Meldung bis 10. April
- Übergabe zum 4. Quartal: Meldung bis 10. Juli
Für eine Praxisübergabe (PÜ), in welcher die Patientinnen und Patienten neu eingeschrieben werden müssen, gelten die Fristen für die Neueinschreibung:
- Patiententeilnahme zum 1. Quartal: Meldung bis 1. November
- Patiententeilnahme zum 2. Quartal: Meldung bis 1. Februar
- Patiententeilnahme zum 3. Quartal: Meldung bis 1. Mai
- Patiententeilnahme zum 4. Quartal: Meldung bis 1. August
Achtung: In Baden-Württemberg und Bayern gelten bei manchen Verträgen andere Fristen. Bitte fragen Sie in diesen Fällen unbedingt die regionalen Expertinnen und Experten. Informationen für Baden-Württemberg finden Sie hier und für Bayern hier.