Um HZV-Patientinnen und Patienten stellvertretend innerhalb einer Praxis behandeln zu dürfen, muss der vertretende Praxispartner bzw. Praxispartnerin an den entsprechenden HZV-Verträgen teilnehmen oder bei der HÄVG AG unter Angabe der Qualifikationen gemeldet sein.

Eine Stellvertretung wird benötigt, wenn der Betreuarzt/die Betreuärztin abwesend ist oder nicht über die benötigten Qualifikationen verfügt.

Wichtig für die Abrechnung:

Der tatsächliche Leistungserbringer (Behandler) erfasst die erbrachte Leistung in der Praxissoftware der Betreuärztin/des Betreuarztes mit seiner LANR.

Die HZV-Vergütung der erbrachten Leistungen wird von der HÄVG AG der Betreuärztin/dem Betreuarzt zugeordnet.

Nimmt der Stellvertreter selbst an den HZV-Verträgen teil, kann er die Leistungen auch über sein HZV-Modul abrechnen, die Vergütung wird auch in diesem Fall (über die gleiche BSNR) der Betreuärztin/dem Betreuarzt zugeordnet.