Unter Vertreterpatienten versteht man Patientinnen oder Patienten, die in einer anderen HVZ-Praxis in einem der HZV-Verträge eingeschrieben sind. Dies kann auch Personen betreffen, die schon längere Zeit bei Ihnen in Behandlung sind.
Patientinnen und Patienten, die im Rahmen einer Vertretung zu Ihnen kommen und behandelt werden, rechnen Sie bitte mit der sogenannten „Vertreterpauschale“ ab. Dies wird in der Abrechnung mit der Ziffer „0004“ dokumentiert.
Grundsätzlich können Sie zusätzlich zur Vertreterpauschale jede Leistung abrechnen, die in der Honoraranlage des jeweiligen Vertrags nicht ausdrücklich der Betreuärztin/dem Betreuarzt vorbehalten ist. Bitte sehen Sie dazu in die Honoraranlage des jeweiligen Vertrags.
Weitere Übersichten zur Vertreterpauschale gibt es unter den vertragsübergreifenden Dokumenten für die Regionen Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen über die Vertrags-Schnellsuche des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sowie in Westfalen-Lippe auf der Seite des Landesverbandes.