Letztes Datum zur Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten ist je nach Vertrag der 5. oder 10. Kalendertag des Quartals, das dem abgerechneten Quartal folgt. Beispiel: Die Abrechnungsdaten des 1. Quartals müssen bis zum 5. April bzw. 10. April der HÄVG AG vorliegen. Die Stichtage bleiben auch bestehen, wenn diese auf Wochenenden und Feiertage fallen.
Unter dem folgenden Link können Sie die genauen Abrechnungsfristen für Ihre KV-Region einsehen: https://www.haev.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche/einreichfristen-fuer-ihre-quartalsabrechnung
Ausschließlich für Arztportal-Nutzende im ePostfach: Nach erfolgter Einreichung der Abrechnungsdaten erhalten Sie jeweils nach Fristablauf ein Informationsschreiben zum „Abrechnungseingangsstatus“ (Eingangsbestätigung der Abrechnungsdaten).