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Wir haben Antworten - die FAQ

Im Folgenden finden Sie Detailinformationen zu den wichtigsten Neuerungen des TK-Vertrages.                              

Kündigung einiger TK-HZV-Verträge durch die Techniker Krankenkasse

  • Ihr HZV-Vertrag gilt unverändert fort, bis ein neuer Vertrag verhandelt wird 
  • Kommt kein Vertragsergebnis zu Stande, wird ein Schiedsspruch erlassen. 
  • Für Sie und Ihre Hausarztpraxis besteht derzeit kein Handlungsbedarf. 
  • Für Ihre eingeschriebenen TK-Versicherte besteht ebenfalls kein Handlungsbedarf. 
  • Wir setzen uns dafür ein, Ihnen schnell eine Lösung anzubieten 
  • Sie werden von uns über Neuigkeiten in der Entwicklung informiert 

 

Die TK-Kündigung macht die Runde und führt zu vielen Unklarheiten. Wir räumen damit auf. Klar ist und bleibt: Alle Verträge sind weiterhin gültig – Sie können neue Versicherte aufnehmen – die Abrechnungen laufen wie gewohnt weiter. Die Kündigung ist ein normales vertragsrechtliches Mittel zur Nachverhandlung, kein Angriff auf die HZV. Das System steht nicht zur Debatte. 

Nutzen Sie das Gespräch: Die HZV ist politisch gewollt, gesetzlich verankert und wissenschaftlich belegt. Wer jetzt erklären kann, was hinter der Kündigung steckt, stärkt das Vertrauen – in die HZV und damit in das einzige funktionieren und gelebte Primärversorgungssystem.  

Was bedeutet die TK-Kündigung konkret für meine Praxis?

Kurze Antwort: Gar nichts – der Alltag läuft wie bisher. Die TK hat einige HZV-Verträge zum 31. Dezember 2026 gekündigt. Das klingt beunruhigend – ist es aber nicht. Denn der Gesetzgeber hat genau für diesen Fall vorgesorgt: Nach § 73b Abs. 5a SGB V gilt ein gekündigter Vertrag automatisch weiter, bis ein neuer Vertrag verhandelt oder per Schiedsspruch festgelegt wurde. 

Was das für Sie bedeutet: 

  • Sie behandeln Ihre HZV-Versicherten der TK weiterhin wie gewohnt 
  • Die Abrechnung läuft unverändert – kein zusätzlicher Aufwand, keine neuen Formulare 
  • Sie können weiterhin neue TK-Versicherte in die HZV einschreiben 
  • Auch Ihre Patienten sind nicht betroffen – sie können beruhigt sein und dies bei Fragen so kommunizieren 

Aktuell hat dies keinerlei Auswirkungen. Die HZV läuft – für TK-Versicherte und Hausarztpraxen – vollständig wie gewohnt weiter. Kein Versicherter verliert seinen Zugang, keine Praxis ihren Vertrag. Und das Beste: Neue TK-Versicherte können jetzt genauso problemlos eingeschrieben werden wie immer. Die HZV ist stabil, sicher und funktioniert. Wer noch nicht teilnimmt, verpasst weiterhin die Vorteile – dabei war der Einstieg nie einfacher. 

Die Kündigung der TK betrifft ausschließlich die TK-HZV-Verträge in den Regionen Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Braunschweig, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie Westfalen-Lippe. 

Nicht betroffen sind die Regionen Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Alle anderen HZV-Verträge laufen bundesweit wie gewohnt weiter.  

 

Die TK hat 14 HZV-Verträge zum 31. Dezember 2026 gekündigt – doch für teilnehmende Praxen und eingeschriebene TK-Versicherte ändert sich de facto nichts. Dank der gesetzlichen Fortgeltungsklausel (§ 73b Abs. 5a SGB V) läuft alles nahtlos weiter, bis ein neuer Vertrag steht. Und sollte keine Einigung erzielt werden, sorgt ein Schiedsspruch für Klarheit. Die HZV ist damit rechtlich abgesichert – egal wie die Verhandlungen ausgehen. 

Neue Versicherte einschreiben, Praxen gewinnen, Vertrauen stärken: Jetzt ist der richtige Moment. 

 

Zeitpunkt 

Was passiert? 

Jetzt 

Alles läuft wie gewohnt – HZV-Teilnahme voll aktiv 

31.12.2026 

Formales Kündigungsdatum der TK-Verträge 

Ab 01.01.2027 

Fortgeltungsklausel greift – Verträge laufen unverändert weiter 

Laufend 

Verhandlungen zwischen Hausärzteverbänden und TK 

Bei Einigung 

Neuer Vertrag tritt in Kraft – HZV gestärkt weitergeführt 

Ohne Einigung 

Schiedsspruch sichert die Vertragsgrundlage ab 

Kündigung? Kein Neuland – und kein Grund zur Sorge. Die TK ist nicht die erste Krankenkasse, die einen HZV-Vertrag kündigt – und sie wird nicht die letzte sein. Solche Kündigungen sind selten, denn Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten die HZV anzubieten. Das zeigt: Die HZV ist kein Auslaufmodell, sondern ein fester Bestandteil der Versorgungslandschaft. 

 Und der Blick in die Vergangenheit macht Mut: Jede bisherige Kündigung hat zu Verhandlungen geführt – und jede Verhandlung zu einem neuen Vertrag. Ein Beispiel ist die AOK Plus in Sachsen, die ihren HZV-Vertrag in Sachsen zum 31. Dezember 2026 gekündigt hat und sich bereits in Abstimmungen über einen Anschlussvertrag befindet. 

Kommt keine Einigung zustande, greift die gesetzliche Fortgeltungsklausel – der Vertrag läuft einfach weiter. Ein Versorgungsabbruch ist damit ausgeschlossen. 

Nein. Für die Abrechnung der TK-HZV-Verträge ändert sich derzeit nichts. Die Verträge gelten aufgrund der gesetzlichen Fortgeltungsklausel unverändert weiter. Die Abrechnung erfolgt daher bis auf Weiteres wie gewohnt.

Die TK nutzt die Kündigung als Verhandlungshebel – und als politisches Signal. Die TK begründet die Kündigung mit einer eigenen Evaluation vom Mai 2026, die aus ihrer Sicht zeigt, dass die HZV teurer ist, ohne eine bessere Versorgungssteuerung zu erreichen. Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich nicht – die Studie weist methodische Schwächen auf und widerspricht einer Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen. 

Hinter der Kündigung steckt auch eine grundsätzliche gesundheitspolitische Debatte: Die TK verfolgt ein anderes Steuerungsmodell, das auf einer vorgeschalteten digitalen Ersteinschätzung basiert. Die HZV setzt dagegen auf verbindliche hausärztliche Steuerung – und genau das funktioniert, wie die Zahlen zeigen. Wir sehen die Kündigung daher als politisches Signal – als Versuch, den klaren Plan von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und der schwarz-roten Koalition, die HZV als Kern eines verbindlichen Primärversorgungssystems zu stärken, bereits im Vorfeld zu erschweren. 

Doch dieser Versuch wird nicht gelingen. Die HZV ist gesetzlich verankert, politisch gewollt und in der Praxis bewährt. Wer heute in der HZV ist, stellt zudem nicht Vertragsmodelle in den Mittelpunkt sondern entscheidet sich für eine dauerhaft verlässliche, qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Ja – und zwar mit beeindruckenden Belegen. Die unabhängige Evaluation des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg – Basis: Daten von 1,93 Millionen Versicherten – liefert eindeutige Ergebnisse: 

Weniger unnötige Wege für Patienten 

  • 1.360.000 unkoordinierte Facharztkontakte weniger – die Hausarztpraxis steuert, koordiniert und entlastet 
  • Deutlich weniger Inanspruchnahme von Notaufnahmen, Rettungsdienst und Bereitschaftsdienst 

Weniger Krankenhausaufenthalte 

  • 24.653 verhinderte Krankenhausaufnahmen 
  • 10 % geringere Krankenhauskosten 
  • 89.306 weniger Krankenhaustage bei älteren Versicherten (2022 allein) 

Bessere Versorgung bei schweren Erkrankungen 

  • 5.746 verhinderte Herzinfarkte 
  • 736 weniger Amputationen seit 2011 
  • 9.200 verhinderte diabetesbedingte Komplikationen seit 2011 
  • 7.463 weniger potenziell inadäquate Medikationen – mehr Sicherheit für Ihre Patienten 

Prävention, die wirkt 

  • 24.436 zusätzliche Influenza-Impfungen bei älteren Versicherten 

Wirtschaftlichkeit, die überzeugt 

  • 4,3 % geringere Gesamtkosten pro Versichertem 
  • 169 Euro weniger Kosten pro Versichertem (2021) 

*„Starke Hausarztpraxen sparen Kosten – unser Gesundheitssystem profitiert nachhaltig.“* 

Alle Daten und die wissenschaftliche Broschüre finden Sie auf neueversorgung.de. 

Eindeutig: Ja. Die HZV ist nicht nur heute stabil – sie ist gesetzlich für die Zukunft abgesichert. Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten diese Versorgungsform anzubieten. Punkt. Und selbst wenn ein Vertrag gekündigt wird, greift automatisch die gesetzliche Fortgeltungsklausel (§ 73b Abs. 5a SGB V): Der bestehende Vertrag läuft nahtlos weiter, bis ein neuer abgeschlossen ist. Ein Versorgungsabbruch ist schlicht nicht möglich. 

Die HZV ist mehr als abgesichert – sie ist politisch gewollt und auf dem Vormarsch. Die Bundesregierung bekennt sich klar zur HZV in ihrer jetzigen Form. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat zuletzt wiederholt betont, dass HZV-Verträge auch beim Aufbau eines flächendeckenden Primärversorgungssystems eine zentrale Rolle spielen werden. 

Da die TK gesetzlich verpflichtet ist, ihren Versicherten HZV-Verträge anzubieten, führt die Kündigung direkt zu einem Ziel: neuen Vertragsverhandlungen. Und die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände werden diese Chance nutzen – für eine Vertragsgrundlage, die Hausärztinnen und Hausärzte stärkt und Patientinnen und Patienten noch besser versorgt. 

Bis eine Einigung erzielt wird, läuft alles wie gewohnt weiter. Und eine Einigung wird kommen – notfalls per Schiedsspruch. Eines ist dabei gesetzt: Wir stimmen keinem Vertrag zu, der die hausärztliche Versorgung schwächt. Kein Kompromiss auf Kosten der Praxen, kein Kompromiss auf Kosten der Patienten. 

Der Innovationszuschlag im Detail

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen der einzelnen Merkmale des Innovationszuschlags (Vergütung erfolgt auf die P2)

Allgemeiner Hinweis: KIM-Adresse (Kommunikation im Medizinwesen)

Mit KIM können wichtige Dokumente und Nachrichten sicher und bequem per E-Mail
versendet werden.

  • Es ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente.
  • KIM ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief.

 

Weiterführende Links

Der Hausarzt stellt über einen Provider eine Möglichkeit zur Online-Terminbuchung für Patienten zur Verfügung. Die Auswahl des Providers trifft der jeweilige Hausarzt (z. B. Doctolib, Samedi).

Die Provider müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • Buchung in Echtzeit
  • Terminbestätigung/-löschung per SMS oder E-Mail
  • der Datenaustausch zwischen der Kalenderressource und dem Webservice des OTB-Service-Anbieters muss verschlüsselt erfolgen

 

Der Hausarzt bindet das Angebot zur Online-Terminbuchung, wenn möglich, auf der Praxis-Homepage ein. Der gewählte Provider ist in der Selbstauskunft zu hinterlegen.

Der Hausarzt hält in der Praxis ein PVS-Modul zur AMTS vor. In diesem werden alle Arzneimittelverordnungen strukturiert erfasst und in die jeweilige elektronische Patientenakte übertragen. Bei jeder Änderung und / oder Neuverordnung eines Arzneimittels wird automatisiert auf die Risiken der Arzneimittelverordnung geprüft. Dem Hausarzt wird dann im PVS angezeigt, dass ein Risiko im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit vorliegen könnte.

Das AMTS-Modul verfügt mindestens über folgende Funktionen:

  • Interaktions-Check
  • Prüfung auf Doppelmedikation
  • Liste potenziell inadäquater Medikation für ältere Menschen (PIM) bspw. PRISCUS-Liste

Provider/ Anbieter/ Produkt (z. B. ABDAmed²) bitte mittels Selbstauskunft bzw.- Meldeformular an die HÄVG (die Liste der Anbieter steht Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung)

Der Hausarzt hält in der Praxis ein digital gestütztes Impfmanagementsystem vor. In diesem werden Impfungen strukturiert erfasst und, sofern technisch möglich und dem Einverständnis des Patienten vorausgesetzt, in die jeweilige elektronische Patientenakte übertragen.

Das Impfmanagement-Modul verfügt mindestens über folgende Funktionen:

  • Überprüfung des Impfstatus nach STIKO-Indikationen
  • Automatische Erstellung von Impfplänen
  • Integriertes Patienteninformationssystem (Merkblätter, Atteste, Aufklärung)
  • Integration aller marktgängigen Impfstoffe
  • Lagerhaltung und Rezeptschreibung

 

Anbieter (Provider), z.B. ImpfDoc, bitte mittels Selbstauskunft bzw. Meldeformular an die HÄVG übermitteln.

Schritte:

  • Anmeldung: gültige KIM-Adresse in der Selbstauskunft angeben
  • Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Arzt, Patienten, die einen Rückrufwunsch zu einem Vorsorge- oder Impftermin dokumentieren, innerhalb von zwei Arbeitstagen maximal 2-mal anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Die Liste mit den Rückrufwünschen erreicht die Praxen über das reguläre KIM-Postfach des PVS. Es wird täglich maximal ein KIM-Schreiben je Arztpraxis erstellt. Dieses wird morgens zugestellt.
  • Die TK selektiert in den Abrechnungsdaten HZV-Versicherte, bei denen hausärztlichen Vorsorgeleistungen und/oder Impfungen anstehen und informiert diese in der Techniker Versicherten-App oder über Meine-TK per Internetbrowser über den VorsorgePlaner. Die Patienten können via App digital einen Rückrufwunsch für eine Terminvermittlung eintragen. Die Techniker erstellt daraufhin eine digitale arztindividuelle Liste mit Patienten, die zurückgerufen werden möchten und sendet diese per KIM an den zugeordneten Betreuarzt.
  • Datenaustausch per KIM: Mit der Angabe dieses Punktes erklärt der HAUSARZT, Arztbriefe und andere Dokumente im digitalen Format über die KIM-Schnittstelle der TI mit anderen Leistungserbringern auszutauschen. Folgende Dokumente können KIM-Nutzer einander schicken: Arztbriefe, Befunde (Labordaten, Röntgenbilder), AU-Bescheinigungen, Abrechnungen,  Elektronische Ersatzbescheinigung, eAU

Zertifizierung von Arztpraxen und MVZ, die sich nachweislich und systematisch engagieren, ökologische, soziale und ökonomische Ziele im Praxisalltag in Einklang zu bringen.

Schritte:

  • E-Learning-Kurse
  • Planung und Durchführung der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen mit dem Praxisteam
  • Durchführung eines Audits
  • Stiftung Praxissiegel e.V. prüft abschließend, ob das Ergebnis den Qualitätsanforderungen für das Qualitätssiegel entspricht und vergibt das Siegel (Basis, Exzellent)
  • Der HAUSARZT erwirbt das Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis und meldet es per Selbstauskunft mit Datum gegenüber der HÄVG

 

Gültigkeitsdauer: drei Jahre; nach Ablauf der 3 Jahre muss eine erneute Zertifizierung stattfinden, damit der Zuschlag weiter abgerechnet werden kann.

Das Siegel kann beim aqua-Institut erworben werden.

Neue Module

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu neuen Modulen. 

Modul: Diabetesleber

Das Modul Diabetesleber ist ein weiteres Versorgungsmodul im Bereich „Früherkennung von Begleit- und Folgeerkrankungen“ bei Diabetes und ergänzt die bestehenden Module LUTS (Lower Urinary Tract Symptoms), Diabetische Neuropathie, pAVK und Chronische Nierenkrankheit. Es wird keine spezielle Software dafür benötigt.

Bei dem Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Auch bei Vorliegen der „Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung“ muss das neue Minimodul absolviert werden. Voraussichtlich im August wird es ein komfortables eLearning-Angebot geben. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Mit der Aufnahme eines Geriatrischen Versorgungsmoduls neben den bereits etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung wird die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet. Attraktive Zuschläge auf die Besuchsleistungen inklusive.

Die Details:

  • ganzheitliche Betrachtung und Behandlung geriatrischer Patienten
  • längst möglicher Verbleib in der eigenen Häuslichkeit
  • es gibt in dem Modul einen Zuschlag auf Hausbesuchsleistungen durch Arzt/Ärztin oder VERAH
  • Keine spezielle Software dafür nötig

Weitere Informationen bzgl. des eLearning-Angebots folgen in Kürze hier.

Kostenloser Download über das Arztportal

  • insgesamt sind fünf arriba-Module für die HZV verfügbar: Modul PPI, Modul orale Antikoagulation, Modul kardiovaskuläre Prävention, Modul
    Depression, Modul Diabetes mellitus Typ II
  • ab Q3/ 2024 wird arriba-Depression durch arriba-PPI abgelöst und ist als Einzelleistung abrechenbar. Die Module können Sie über das Arztportal beziehen.
  • Nachweis an HÄVG erfolgt über Meldung dieser vorhandenen Qualifikation per Selbstauskunft (diese steht Ihnen auf dieser Webseite weiter oben zur Verfügung)

Kontaktunabhängige Vergütung - Planbarkeit mit dem TK-HZV-Vertrag

Der HZV-Vertrag mit der Techniker wurde mit Wirkung zum 01.07.2024 umfassend weiterentwickelt. Es ist in den Verhandlungen gelungen, eine ganze Reihe von Verbesserungen durchzusetzen – sowohl struktureller als auch finanzieller Art. Ein klar hervorzuhebender Erfolg für die Zukunftsfestigkeit der HZV. ​

Grundsätzliches

Die Neue Struktur- und Qualitätspauschale (SQP) wird mit 6 Euro pro eingeschriebenem HZV-Patienten pro Quartal vergütet. Es ist mit Honorarsteigerungen von bis zu 10 % zu rechnen – abhängig von der Praxisstruktur. Dort, wo besonders viele geriatrische Patientinnen und Patienten betreut werden, wird es sogar eher mehr sein. Das ist deutlich mehr als im Kollektivvertrag. 

Zusammen mit dem bereits etablierten Psychosomatikzuschlag (4,00 EUR) und einem ebenfalls neuen arriba-Zuschlag (1,00 EUR) können künftig sogar insg. 11,00 EUR pro Quartal und je HZV-Patienten vollkommen unabhängig von einem Praxiskontakt erwirtschaftet werden.

Dr. Markus Blumenthal-Beier

Ein kurzes Statement über den TK-Vertrag an alle hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen

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Mehr Informationen
Auf einen Blick

Highlights des neuen TK-HZV-Vertrages

Mehr Pauschalierung

Einstieg in eine kontaktunabhängige Vergütung

Mehr Honorar

Honorarsteigerung von bis zu 10%

Feste Honorierung

Chronikerpauschale (P3) und damit eine wiederhergestellte, finanzielle Planbarkeit

VERAH-Hausbesuche

bessere Vergütung als in der Regelversorgung

Geriatrie

hausärztliche Tätigkeit abgebildet und angemessen honoriert

Innovationszuschlag

neu und flexibel

Jetzt aktiv werden!

Melden Sie die neuen Infrastrukturmerkmale für den Innovationszuschlag per Fax, E-Mail oder über das Arztportal an die HÄVG. Vergessen Sie nicht, auch den entsprechenden Anbieter anzugeben.

Noch mehr Informationen? Die finden Sie hier.

Für Ein- und Durchblick: Hausärzt*innen aus dem Verhandlerteam klären über TK-Vertragsanpassungen auf

Stellvertretend für Sie haben wir, Ihre hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen, als Teil des bundesweiten TK-Verhandlerteams die jüngsten Vertragsverhandlungen mit der TK nicht nur begleitet, sondern auch maßgeblich aktiv mitgestaltet. 

Nachfolgend finden Sie die Webinar-Aufzeichnungen – auf Wunsch in voller Länge, oder in gekürzter Fassung.

Webinaraufzeichnung (volle Länge)

ca. 37 Minuten | mit Untertitel

Webinaraufzeichnung (Kurzversion)

ca. 21 Minuten | mit Untertitel

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Ihre Webinar-Referent*innen

Dr. Jana Husemann, Dr. Ulf Zitterbart und Dr. Markus Blumenthal-Beier (v. l. n. r.)

Zugelassene Anbieter für den Innovationszuschlag

Aktuell erfüllen folgende Anbieter (Provider) die Anforderungen für die Meldung per Selbstauskunft im Rahmen des Innovationszuschlags:

Shared-Decision-Making

Auch neu im TK-Vertrag ist der kontaktunabhängige Zuschlag „Einsatz von arriba“. Mit Klick auf den untenstehenden Button gelangen Sie ins Arztportal. Dort finden Sie weitere Informationen und können die kostenlosen arriba-Module direkt herunterladen.

Informationen zum Download

Hier finden Sie eine Präsentation mit weiterführenden Informationen, neuen Inhalten und Leistungen im TK-HZV-Vertrag. Wichtig: Wichtig: Die neuen Vertragsanpassungen gelten nicht für Baden-Württemberg. 

TK-HZV-Vertragsdokumente

Alle Dokumente des TK-Vertrages können Sie hier jederzeit einsehen. Auch vertragsübergreifende Dokumente sind hier zu finden. 

HZV-Schulungen

Nutzen Sie unsere Schulungen, um sich optimal auf die HZV vorzubereiten. Wir möchten sicherstellen, dass Ihr Einstieg in die HZV reibungslos verläuft. Daher bieten wir verschiedene Schulungskategorien für den Einstieg an. Finden Sie hier die entsprechenden Angebote und Links für Ihre Region.

eLearning „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“: Zu Hause besser versorgen

Beim Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Auch bei Vorliegen der „Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung“ muss das neue eLearning „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“ absolviert werden. 

Ausschließlich nach erfolgreicher Teilnahme an unserem kostenlosen eLearning zur neuen Zusatzqualifikation können Ärztinnen und Ärzte jährlich 50 € pro geriatrischem Fall abrechnen.

Zusätzlich werden auf jeden Besuch eines pflegebedürftigen Hausbesuchspatienten weitere 15 € als Zuschlag ausgelöst. Der Zuschlag auf Besuche kann durch die jeweilige Ärztin, den jeweiligen Arzt oder eine VERAH ausgelöst werden, vorausgesetzt, sie haben ebenfalls das eLearning absolviert. Dafür muss im selben oder im vorangegangenen Quartal mindestens ein Hausbesuch durch Sie oder Ihre VERAH abgerechnet worden sein. 

Augenmerk sollte im Zusammenhang dieser vertraglichen Weiterentwicklung auf die neue Einzelleistung „Telefon- oder Videofallkonferenz“ gelegt werden, die mehrfach im Quartal abrechenbar ist. Diese Leistung soll vor langen Wochenenden oder Feiertagen ein niedrigschwelliges Angebot für das Pflegepersonal oder die Angehörigen darstellen.

  • Übermittlung erfolgt automatisch

    Ihre erworbene Zusatzqualifikation wird automatisch an die HÄVG übermittelt. Sie müssen diese nicht gesondert per Selbstauskunft melden.

  • Aktivierungscode

    Halten Sie nach dem Klick auf den Link unten den Aktivierungscode "hzv2025" bereit und registrieren Sie sich auf der Plattform. Unter „Ihre offenen Online-Fortbildungen“ finden Sie dann das eLearning „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“.

Das unten angebotene eLearning kann KV-Regionen übergreifend für die Erlangung der Qualifikation genutzt werden. Dieses Angebot gilt nicht in Baden-Württemberg.

eLearning für Hausärztinnen und Hausärzte

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich ...

eLearning für VERAH

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich ...

eLearning „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“:
Zu Hause besser versorgen

Bei dem Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Auch bei Vorliegen der „Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung“ muss das neue eLearning „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“ absolviert werden.

Hat ein Arzt oder eine Ärztin die Voraussetzung (die Teilnahme an unserem kostenlosen eLearning zur Erfüllung der neuen Zusatzqualifikation) erfüllt, kann diese/dieser pro geriatrischem Fall 50 EURO alle 2 Jahre abrechnen. Zusätzlich werden auf jeden Besuch eines pflegebedürftigen Hausbesuchspatienten weitere 15 EURO als Zuschlag ausgelöst. Der Zuschlag auf Besuche kann durch den jeweiligen Arzt, die Ärztin oder eine VERAH ausgelöst werden, sofern dieser/diese ebenfalls das Webinar besucht hat.

Das unten angebotene eLearning kann KV-Regionen übergreifend genutzt werden. Dieses Angebot gilt nicht in Baden-Württemberg.

Wichtig: Das Vorliegen dieser Zusatzqualifikation wird automatisch an die HÄVG übermittelt. Sie müssen diese nicht mehr per Selbstauskunft melden.

Halten Sie nach dem Klick auf den Link unten den Aktivierungscode (hzv2025) bereit und registrieren Sie sich auf der Plattform. Unter „Ihre offenen Online-Fortbildungen“ finden Sie dann das eLearning „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“.

eLearning für Hausärztinnen und Hausärzte

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des eLearning an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3344

eLearning für VERAH

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des eLearning an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3333

Termine für Hausärztinnen und Hausärzte

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3344

Bundesweite Kombi-Termine für Hausärztinnen, Hausärzte und VERAH

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.:

02303 94292-0

Bundesweite Kombi-Termine für Hausärztinnen, Hausärzte und VERAH

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.:

02303 9 42 92-0

Geriatrie-Infos zum Download

Mit den Anpassungen zum 01.07.2024 werden die im TK HZV-Vertrag bestehenden Abrechnungsziffern für die Versorgung geriatrischer Patienten ergänzt und die Vergütung wird damit deutlich aufgewertet. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Geriatrie zum Download.

Mehr Zeit für die wichtigen Fälle

Endlich auch eine echte kontaktunabhängige Pauschale (Struktur- und Qualitätspauschale – „SQP“) in Höhe von 6,00 EUR pro eingeschriebenen HZV-Patienten pro Quartal. Zusammen mit dem bereits etablierten Psychosomatikzuschlag (4,00 EUR) und einem ebenfalls neuen arriba-Zuschlag (1,00 EUR) können künftig sogar insg. 11,00 EUR pro Quartal und je HZV-Patienten vollkommen unabhängig von einem Praxiskontakt erwirtschaftet werden. Bei nur 100 eingeschriebenen TK-HZV-Patienten sind das bereits 4.400 EUR pro Jahr.

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Mehr Honorar

Es ist mit Honorarsteigerungen von bis zu 10 % zu rechnen – abhängig von der Praxisstruktur. Dort, wo besonders viele geriatrische Patientinnen und Patienten betreut werden, wird es sogar eher mehr sein. Das ist deutlich mehr als im Kollektivvertrag.

Feste Honorierung (P3)

Keine schwankende Bewertung der Chronikerpauschale mehr und damit eine wiederhergestellte, finanzielle Planbarkeit.

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VERAH-Hausbesuche

Besser vergütet als in der Regelversorgung. VERAH (Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis) sind erfahrene Medizinische Fachangestellte, die sich über eine hochqualifizierte Weiterbildungsmaßnahme fortgebildet haben. VERAH übernehmen arztentlastende, delegierte Aufgaben und unterstützen dadurch bei der Sicherstellung einer umfassenden Patientenbetreuung. Die hierzu erforderlichen Kernkompetenzen werden in acht, in sich geschlossenen, Modulen vermittelt.

Demographische Herausforderungen erkannt: Geriatrie

Mit der Aufnahme eines Geriatrischen Versorgungsmoduls, neben den bereits etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung, wird die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet. Attraktive Zuschläge auf die Besuchsleistungen inklusive.​

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Innovationszuschlag neu ausgerichtet

Der Innovationszuschlag wird künftig für jedes gemeldete Merkmal einzeln honoriert. Gleichzeitig ändern sich die möglichen Merkmale. Alte, bereits gemeldete Infrastrukturmerkmale verlieren für den TK-Vertrag ihre Gültigkeit. Jede/r teilnehmende Hausarzt oder Hausärztin muss daher bis zum 30.06.2024 die Merkmale neu melden.

  • Bereitstellung online buchbarer Termine; 2 €
  • die Anwendung eines Impfmanagement-Moduls im Praxisverwaltungssystem;
  • Anwendung eines AMTS-Moduls (Arzneimitteltherapiesicherheit) im Praxisverwaltungssystem; 2 €
  • Teilnahme am VorsorgePlaner und der Austausch elektron. Arztbriefe unter Nutzung von KIM; 2 €
  • Vorliegen eines Qualitätssiegels „Nachhaltige Praxis“; 3 €

Weitere Informationen zur Ausgestaltung des Innovationszuschlags und seiner einzelnen Bestandteile entnehmen Sie bitte den untenstehenden FAQ.

Einige Vorteile im Detail