Folgende Fristen gelten für eine Geregelte Praxisübergabe (GPÜ):   

Für eine Praxisübergabe (PÜ), in welcher die Patientinnen und Patienten neu eingeschrieben werden müssen, gelten die Fristen für die Neueinschreibung: 

Achtung: In Baden-Württemberg und Bayern gelten bei manchen Verträgen andere Fristen. Bitte fragen Sie in diesen Fällen unbedingt die regionalen Expertinnen und Experten. Informationen für Baden-Württemberg finden Sie hier und für Bayern hier.