Um HÄPPI zu werden, ist kein festes zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Hausärztinnen und Hausärzten und Mitarbeitenden mit abgeschlossenem akademischem nichtärztlichem Gesundheitsberuf vorgeschrieben. Es reicht aus, wenn im gesamten Team der Praxis oder des MVZ mindestens eine akademische nichtärztliche Fachkraft mit mindestens 0,5 Vollzeitkraft (VZK) beschäftigt ist.