Der Behandlungsfallwert berechnet sich aus der HZV-Vertragsleistung für Ihre eingeschriebenen HZV-Patienten in einem Quartal dividiert durch die Anzahl der Behandlungsfälle in der Abrechnung des Quartals. Bitte beachten Sie, dass die individuelle vertragliche Ausgestaltung von HZV-Vergütungspositionen zu quartalsweisen Behandlungsfallwertschwankungen führen kann und sich dadurch Abweichungen zu Vorquartalen ergeben können. Zusätzlich wird Ihnen der durchschnittliche Behandlungsfallwert des letzten Jahres je Vertrag ausgewiesen.
Außerdem enthalten die HZV-Behandlungsfallwerte keine DMP- und Notdienst-Leistungen.