Nein, eine Fristverlängerung für die Übermittlung der Abrechnungsdaten ist nicht möglich. Dies liegt unter anderem daran, dass sich aufwendige Schritte anschließen, die ebenfalls fest terminiert und notwendig sind, damit Sie Ihr Honorar pünktlich erhalten.
Die Daten einer verspäteten Übermittlung gehen selbstverständlich nicht verloren; sie führen zu einer Auszahlung im Folgequartal, sobald Ihre Abrechnungsdaten bei uns eingegangen sind. Bitte beachten Sie auch, dass es zum Einbehalt von Abschlagszahlungen kommen kann, damit sich eventuelle Schlussforderungen seitens der HÄVG AG nicht zusätzlich erhöhen.