Der VERAH-Zuschlag wird ab dem nächsten vollen Quartal nach Meldung der VERAH ausbezahlt, wenn die VERAH das volle Quartal beschäftigt ist.
Der VERAH-Zuschlag wird ab dem nächsten vollen Quartal nach Meldung der VERAH ausbezahlt, wenn die VERAH das volle Quartal beschäftigt ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen