FAQ - Häufig gestellte Fragen zur HZV

Sie nehmen bereits an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teil und haben Fragen? Hier finden Sie Antworten. Wählen Sie bequem aus verschiedenen Kategorien. Ein Klick auf eine Frage liefert direkt die zugehörige Antwort. Über die Suche in jeder Kategorie können Sie gezielt nach Stichworten suchen.

Vertrags- / Stammdaten

  • Das Arztportal ist eine webbasierte Plattform, über die Sie Ihre persönlichen Dokumente zur Umsetzung der HZV gesammelt und in digitaler Form zur Verfügung gestellt bekommen. Das spart nicht nur Zeit und Papier, sondern bietet Ihnen zusätzlich noch folgende Vorteile:

    • Ausführlichere Vertragsinformationen und Informationen zu Vertragsänderungen
    • Über „Bereitstellung vertraulicher Dokumente“ können Sie zudem Abrechnungsnachweise und Informationsbriefe zum Patiententeilnahmestatus herunterladen
    • Eine exklusiv nur dort erhältliche elektronische Statistik Ihrer Verträge
    • Umweltschonend, da der Postversand dieser Dokumente durch die Nutzung des Services „Bereitstellung vertraulicher Dokumente“ entfällt

    Außerdem erleichtert der auf dem Informationsbrief Patiententeilnahmestatus aufgedruckte ICode den Import der Patientendaten in Ihre Praxissoftware.

    Sie sind neugierig geworden?

    Noch mehr Vorteile und ausführlichere Informationen finden Sie hier:  https://www.haev.de/themen/arztportal

    Sie wollen die Vorteile nutzen?

    Melden Sie sich gleich jetzt über diesen Link im Arztportal an: www.arztportal.net

    Hilfestellungen / Informationen zur Anmeldung und Registrierung finden Sie hier:  https://arztportal.hausaerzteverband.de/haevg-ap/portal/HilfePage?3

  • Der virtuelle HZV-Online-Key (kurz: vHOK) ist wie sein Vorgänger, der auf einem USB-Stick verteilte HZV-Online-Key (HOK), ein technisches Sicherheitselement, mit dem Sie die Onlinedienste der HZV nutzen können. Er besteht aus einem kryptographischen Zertifikat, das vom HÄVG-Prüfmodul (HPM) genutzt wird, um eine sichere Verbindung mit HÄVG- oder Partnerservern aufzubauen.

    60 Tage vor Ablauf eines HOK wird das physische Gerät durch das virtuelle Zertifikat automatisch ersetzt. Sie bekommen davon im Regelfall nichts mit. Da die Ablaufdaten der HOKs in den Praxen gänzlich individuell sind, fragen Sie – sofern Sie dies wissen wollen – bitte im Kundenservice der HÄVG AG 02203 / 5756 1111 nach diesem Datum.

    Viele weitere Antworten rund um das Thema vHOK finden Sie unter dem folgenden Link: https://docs.haevg-rz.de/vhok/

    Für weitere Informationen zum physischen HZV-Online-Key steht Ihnen die Nutzungsanleitung HOK zur Verfügung.

  • Formlos:
    Ein Anschreiben von der Praxis mit Unterschrift und Praxisstempel mit Hinweis auf die geänderten Daten in Form „alte Daten -> neue Daten“ genügt.

    Mit Formular:
    Bitte senden Sie uns Ihr Stammdatenblatt ausgefüllt zu. Dieses finden Sie auf der vorletzten Seite in jedem Abrechnungsnachweis und als letzte Seite eines Informationsschreibens Patiententeilnahmestatus.

    Die Meldung von Stammdatenänderungen kann auf folgenden Wegen erfolgen:

    • Per Post an: HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschft AG, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln
    • Per Fax an: 02203 57 56-1110
    • Per E-Mail an: kundenservice@hzv.de
  • Für die Anmeldung von angestellten Ärztinnen oder Ärzten benötigen wir folgende Informationen:

    1. Persönliche Daten der/s angestellten Ärztin/Arztes
    2. LANR
    3. Qualifikationen (bitte unbedingt den unten aufgeführten Hinweis beachten!)
    4. HÄVG-ID, BSNR, Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers

    Die Meldung kann formlos auf folgenden Wegen erfolgen:

    • Per Post an: HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln
    • Per Fax an: 02203 57 56-1110
    • Per E-Mail an: kundenservice@hzv.de

    Hinweis: Bitten Sie ausdrücklich darum, dass die Qualifikationen der/s angestellten Ärztin/Arztes in Ihrem Profil als Qualifikationen eines Praxispartners aufgenommen werden.

  • Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über die Ziffernspicker und Gegenüberstellungen aller Landesverbände: https://hzv.de/hzv-in-der-praxis/

    Unter folgendem Link finden Sie alle Vertragsunterlagen, inkl. Ziffernspicker, Gegenüberstellungen, etc.: https://www.haev.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

      • Im nächsten Schritt die eigene KV-Region auswählen und den Button „Suchen“ betätigen
      • Den entsprechenden Vertrag auswählen und auf „Ansehen“ klicken
      • Vertragsübergreifende Dokumente wie z.B. Ziffernspicker finden Sie auf der rechten Auflistung unter dem Punkt „Vertragsübergreifende Dokumente“.

    Für die einzelnen Ziffernkränze und Honoraranlagen öffnen Sie bitte den entsprechenden Vertrag. Dort finden Sie die Dokumente in jedem Vertrag unter „Anlagen zum Vertrag“ und dort bei „Anlage 3“.

    Hinweis zu den Dokumenten „Honoraranlage“ und „Ziffernkranz“: Die Honoraranlage zeigt zu jedem Vertrag Name und (sofern vorhanden) Ziffer der Leistung, die Inhalte und die Voraussetzungen der Leistung sowie das im jeweiligen Vertrag vereinbarte Honorar. Der Ziffernkranz liest sich als Übersetzung der bekannten EBM-Ziffern in die HZV-Welt. Ziffern, die Sie darin nicht finden, gehören nicht auf einen HZV-Schein.

    Jedes Dokument trägt eine Angabe zum Stand. Bitte beachten Sie, dass zum Teil auch vergangene Dokumente noch einsehbar sind.

Patienteneinschreibung

  • Ja, ein Wechsel der Krankenkasse führt immer zur Beendigung der HZV-Teilnahme, auch wenn es sich um den gleichen HZV-Vertrag handelt, bspw. beim GWQ-Vertrag. Die Patientin oder der Patient müssen neu eingeschrieben werden.

    Ausnahmen sind Fusionen von zwei oder mehr Krankenkassen mit der Vereinbarung zur Patientenübernahme. In diesem Fall erfolgen Beendigung und erneute Aktivierung des Versicherten automatisch.

  • Unter einer Online-Teilnahme-Prüfung (OTP) versteht man die Kontrolle, ob die Patientin/der Patient an der HZV teilnimmt oder nicht. Zudem erfahren Sie, ob die Patientin/der Patient bei Ihnen oder fremdeingeschrieben ist. Diese Prüfung erfolgt online, ist Pflicht und gibt Auskunft über wen Sie die Leistung abrechnen müssen (HZV oder KV).

    Die OTP erfolgt beim Einlesen der Gesundheitskarte. Über Ihre Praxissoftware sind Sie an die HÄVG AG angebunden, wodurch in Echtzeit die Abfrage zur HZV-Teilnahme und einer eventuellen Fremdeinschreibung erfolgt. Bei technischen Fragen zur Durchführung einer OTP wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Anbieter.

    Hinweis: Mit der Online-Teilnahme-Prüfung können Sie ausschließlich den aktuellen HZV-Status einer Versicherten oder eines Versicherten überprüfen.

  • Es gibt verschiedene Gründe, warum die Teilnahme einer Patientin oder eines Patienten an der HZV von der jeweiligen Krankenkasse beendet werden kann. Diese sind u. a. nachfolgende und werden auf den Informationsbriefen Patiententeilnahmestatus entsprechend ausgewiesen:

    • Umzug der Patientin bzw. des Patienten
    • Nicht erfüllte Teilnahmevoraussetzungen
    • Änderungen im Versichertenverhältnis mit der Krankenkasse (Hinweis: Ein Kassenwechsel ist hierfür nicht zwingend erforderlich)
    • Wechsel in eine andere Krankenkasse
    • Aufnahme in eine soziale Einrichtung, z. B. ein Pflegeheim
    • Beendigung der Vertragsteilnahme der betreuenden Hausärztin oder des betreuenden Hausarztes

    Die Teilnahme der HZV kann auch von der Patientin oder dem Patienten beendet werden, so zum Beispiel durch eine Stornierung kurz nach Abschluss des Vertrages oder durch eine ordentliche Kündigung.

  • Es gibt zwei Möglichkeiten der Patienteneinschreibung. Zur Vermeidung von Fehlern und Verlusten auf dem Postweg empfehlen wir die zeitgemäße Online-Einschreibung. Lassen Sie sich bitte dazu vom Ihrem Softwarehaus beraten.

    1. Ablauf der Online-Einschreibung (Empfehlung)

    • Teilnahme- und Einwilligungserklärung aufrufen:
      Rufen Sie in Ihrer Praxissoftware die Teilnahme- und Einwilligungserklärung (DIN A4) für die Patientin oder den Patienten auf.
    • Generierung von TE-Code und Kopfdatum:
      Die Software erstellt automatisch einen individuellen TE-Code, der ausschließlich auf dem Ausdruck der Teilnahme- und Einwilligungserklärung sichtbar ist. Zusätzlich wird ein Kopfdatum vergeben, das in der Regel dem aktuellen Tagesdatum entspricht.
    • Ausdruck und Unterschrift:
      Drucken Sie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung zwei Mal aus und lassen Sie diese von der Patientin oder dem Patienten unterschreiben. Das unterschriebene Exemplar bewahren Sie bitte entsprechend den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungsfristen (derzeit regelmäßig 10 Jahre) in der Praxis auf, das andere händigen Sie der Patientin/dem Patienten für die eigenen Unterlagen aus.
    • Wechsel zum Menüpunkt „Online-Einschreibung“:
      Navigieren Sie in Ihrer Software zum Menüpunkt „Online-Einschreibung“ . Die genaue Bezeichnung und der Weg dorthin können je nach Software variieren. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus.
    • Eingabe des TE-Codes:
      Tragen Sie den TE-Code in das entsprechende Feld ein; damit bestätigen Sie, dass Sie über eine Unterschrift der Patientin/des Patienten verfügen.
    • Versand der Online-Einschreibung:
      Senden Sie die Online-Einschreibung nach Eingabe des TE-Codes über die Software ab.

    2. Ablauf der Offline-Einschreibung (Ausnahme AOK BY, siehe Punkt 2a)

    Die Einschreibung von Patientinnen oder Patienten ist grundsätzlich auch auf dem Papierweg möglich, sie erfordert jedoch einen wesentlich höheren Arbeitsaufwand und birgt die Risiken des Verlusts auf dem Postweg.

    • Teilnahme- und Einwilligungserklärung: Drucken Sie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung zwei Mal aus und lassen Sie diese von der Patientin oder dem Patienten unterschreiben. Das unterschriebene Exemplar bewahren Sie bitte entsprechend den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungsfristen (derzeit regelmäßig 10 Jahre) in der Praxis auf, das andere händigen Sie der Patientin/dem Patienten für die eigenen Unterlagen aus.
    • #9393#-Beleg: Für die Einschreibung oder Umschreibung nutzen Sie bitte den #9393#-Beleg. Dieser wird von Ihnen vollständig mit den erforderlichen Angaben (Patientenstammdaten, LANR des Arztes, Kassen-IK, BSNR) bedruckt und anschließend postalisch an die HÄVG AG, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln gesendet.
    • Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass das Datum auf den HZV-Belegen Ihrer Patientinnen/Patienten zeitlich nicht vor dem Datum Ihres HZV-Teilnahmebeginns im jeweiligen Vertrag liegt.
    • Der aktuelle HZV-Beleg sieht wie folgt aus:
      HZV-Beleg (Muster)

    Nachbestellungen erfolgen über das Arztportal.
    Alte Belege (Sie erkennen diese am fehlenden türkisfarbenen Rand) akzeptieren wir nicht mehr. Bitte vernichten Sie eventuelle Altbestände.

    2a. Ausnahme:

    Bitte verwenden Sie bei der AOK Bayern für Neueinschreibungen den speziellen AOK-Beleg 99773. Die Belege dazu bestellen Sie über dieses Webformular: vordruckleitverlag.de/hzvby/

    Der ausgefüllte und unterschriebene Beleg wird direkt an die zuständige Stelle in Amberg gesendet:

    AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
    Service-Center für Datentransformation HZV
    Postfach 2013
    92218 Amberg

    3. Fristen für die Einschreibung oder Umschreibung von Patientinnen und Patienten

    Vertragsübergreifend gelten folgende Fristen für eine erfolgreiche Patienteneinschreibung oder -umschreibung mit Ausnahme der AOK Bayern (siehe unten):

    Geplanter Teilnahmebeginn zum Quartal 1     -> 1. November des Vorjahres
    Geplanter Teilnahmebeginn zum Quartal 2     -> 1. Februar des Jahres
    Geplanter Teilnahmebeginn zum Quartal 3     -> 1. Mai des Jahres
    Geplanter Teilnahmebeginn zum Quartal 4     -> 1. August des Jahres

    Die Einschreibebelege (online oder per Papier) müssen zu diesen Stichtagen der HÄVG AG vorliegen, damit die Weiterverarbeitung über die jeweiligen Krankenkassen angestoßen werden kann. Die Patientinnen oder Patienten erhalten anschließend von ihrer Krankenkasse ein Begrüßungsschreiben. Sie selbst entnehmen den Status des Patienten oder der Patientin aus dem nächsten „Informationsschreiben Patiententeilnahmestatus“. Vor dem Beginn der HZV-Teilnahme darf die Patientin/der Patient nicht in der HZV abgerechnet werden.

    Wichtiger Hinweis:

    Bitte beachten Sie die gesonderten Einschreibefristen der AOK Bayern. Diese werden per Fax zum Jahresende für das darauffolgende Jahr an Sie versandt. Zusätzlich finden Sie diese Fristen auf der Webseite des Bayrischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes: Einschreibefristen AOK Bayern

  • Es wird empfohlen, die/den Patientin/Patient bei dauerhaftem Besuch bei Ihnen anzusprechen, ob sie/er nicht auch in der HZV zu Ihnen wechseln möchte. Sie schreiben sie/ihn dann mit dem entsprechenden Beleg („Arztwechsel“ bitte ankreuzen) um. Die erfolgte Umschreibung entnehmen Sie bitte dem nächsten „Informationsschreiben Patiententeilnahmestatus“. Anschließend können Sie alle Leistungen der HZV als betreuende Hausärztin/betreuender Hausarzt abrechnen.

  • Sie können die folgenden zwei Möglichkeiten für die Bestellung der Einschreibebelege nutzen oder auf eine generelle Online-Einschreibung umstellen. (Siehe FAQ „1. Ablauf der Online-Einschreibung“)

    Möglichkeit 1:

    • Im Arztportal unter dem Punkt „Verträge“ und dann „Vertragsteilnahme“ können Sie online neue Einschreibebelege bestellen. Eine Anmeldung im Arztportal ist dafür erforderlich.

    Möglichkeit 2 (Ausnahme AOK Bayern, siehe unten):

    • Über die Webseite des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes: https://www.haev.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche.
    • Im nächsten Schritt die eigene KV-Region auswählen und mit dem Klick auf den Button „Suchen“ bestätigen
    • Den entsprechenden Vertrag auswählen und auf „Ansehen“ klicken
    • Hier den ersten Eintrag auswählen
    • Klappen Sie das Menü „Praxisunterlagen“ auf.
    • Hier finden Sie das Bestellfaxformular für die Patienteneinschreibung.

    Nun einfach das Formular online ausfüllen, ausdrucken, stempeln und direkt an die Druckerei versenden, wie auf dem Dokument beschrieben. Wechsel auf eine Online-Einschreibung: Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten online einzuschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Welche Möglichkeiten gibt es, um Patientinnen und Patienten einzuschreiben? Und wie funktionieren diese?“

    • Ausnahme AOK Bayern: Das Formular für Einschreibebelege zur Neueinschreibung bei der AOK Bayern finden Sie unter in unserer FAQ "Welche Möglichkeiten gibt es, um Patientinnen und Patienten einzuschreiben? Und wie funktionieren diese?" In diesem Vertrag sind keine Online-Einschreibungen möglich.
    • In allen Fällen gilt: Sie bestellen immer direkt bei der zuständigen Druckerei. Eine Bestellung über die HÄVG ist nicht möglich.

Abrechnung

  • Hier ist kein aktiver Handlungsbedarf erforderlich, da die Daten in unserer Datenbank bis zur nächsten Abrechnungsphase gespeichert bleiben.

    Wichtig ist nur, dass wir am Ende des jeweiligen Quartals die restlichen Abrechnungsdaten von Ihnen erhalten.

  • Nein, eine Fristverlängerung für die Übermittlung der Abrechnungsdaten ist nicht möglich. Dies liegt unter anderem daran, dass sich aufwendige Schritte anschließen, die ebenfalls fest terminiert und notwendig sind, damit Sie Ihr Honorar pünktlich erhalten.

    Die Daten einer verspäteten Übermittlung gehen selbstverständlich nicht verloren; sie führen zu einer Auszahlung im Folgequartal, sobald Ihre Abrechnungsdaten bei uns eingegangen sind. Bitte beachten Sie auch, dass es zum Einbehalt von Abschlagszahlungen kommen kann, damit sich eventuelle Schlussforderungen seitens der HÄVG AG nicht zusätzlich erhöhen.

  • Abschlagszahlungen:
    Die Abschlagszahlungen erfolgen je nach Vertrag bis zum 15. bzw. 28. eines Monats, sofern Sie Patientinnen und Patienten eingeschrieben haben. Die Information samt Höhe können Sie dem Informationsbrief Patiententeilnahmestatus entnehmen.

    Schlusszahlungen:
    Die Schlusszahlungen der einzelnen Quartale erfolgen in der Regel zum Ende des jeweiligen Folgequartals. Bsp.: die Auszahlung der Schlusszahlungen für das 1. Quartal erfolgt bis Ende Juni.

  • Der Behandlungsfallwert berechnet sich aus der HZV-Vertragsleistung für Ihre eingeschriebenen HZV-Patienten in einem Quartal dividiert durch die Anzahl der Behandlungsfälle in der Abrechnung des Quartals. Bitte beachten Sie, dass die individuelle vertragliche Ausgestaltung von HZV-Vergütungspositionen zu quartalsweisen Behandlungsfallwertschwankungen führen kann und sich dadurch Abweichungen zu Vorquartalen ergeben können. Zusätzlich wird Ihnen der durchschnittliche Behandlungsfallwert des letzten Jahres je Vertrag ausgewiesen.

    Außerdem enthalten die HZV-Behandlungsfallwerte keine DMP- und Notdienst-Leistungen.

  • Die Behandlungsfallquote berechnet sich aus der Anzahl der Behandlungsfälle in dem jeweiligen Leistungsquartal, dividiert durch die Anzahl an eingeschriebenen Versicherten.

  • Der durchschnittliche Behandlungsfallwert berechnet sich aus der HZV-Vertragsleistung für Ihre eingeschriebenen Patientinnen und Patienten der letzten vier Quartale dividiert durch die Anzahl der Behandlungsfälle der letzten vier Quartale.

  • Das sogenannte T-Konto finden Sie auf der ersten oder in Ausnahmefällen der zweiten Seite Ihres Abrechnungsnachweises.

    Es besteht aus den folgenden Spalten (von links nach rechts):

    • Buchungstext
    • Belastung
    • Gutschrift

    Im T-Konto werden Ihre eingereichten Honorare mit den bereits geleisteten oder zu leistenden Zahlungen verrechnet, und zwar wie folgt:

    In der Spalte „Belastung“ finden Sie die letzten drei Abschlagszahlungen an Sie, eventuelle Kürzungen aufgrund vertraglicher Obergrenzen sowie die Verwaltungskostenpauschale.

    Die Verwaltungskosten an der Teilnahme der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) betragen 3 % für Mitglieder des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes und 3,5 % für Nichtmitglieder.

    In der Spalte „Gutschrift“ werden die Beträge für die im Quartal erwirtschafteten Vertragsleistungen und Impfungen ausgewiesen.

    Übersteigen im Quartal die Gutschriften die Belastungen, wird eine Schlusszahlung geleistet, die in der Spalte „Belastung“ aufgeführt ist. Seit den Abrechnungsnachweisen Q2/2025 werden Schlusszahlungen in „grün“ ausgewiesen.

    Übersteigen die Belastungen die Gutschriften, ergibt sich eine Schlussforderung, die in der Spalte „Gutschrift“ ausgewiesen wird. Schlussforderungen werden in “rot” ausgewiesen.

    Die Summen beider Spalten müssen jeweils identisch sein. Bitte beachten Sie auch den Text unmittelbar unter Ihrem T-Konto.

  • Letztes Datum zur Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten ist je nach Vertrag der 5. oder 10. Kalendertag des Quartals, das dem abgerechneten Quartal folgt. Beispiel: Die Abrechnungsdaten des 1. Quartals müssen bis zum 5. April bzw. 10. April der HÄVG AG vorliegen. Die Stichtage bleiben auch bestehen, wenn diese auf Wochenenden und Feiertage fallen.

    Unter dem folgenden Link können Sie die genauen Abrechnungsfristen für Ihre KV-Region einsehen: https://www.haev.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche/einreichfristen-fuer-ihre-quartalsabrechnung

    Ausschließlich für Arztportal-Nutzende im ePostfach: Nach erfolgter Einreichung der Abrechnungsdaten erhalten Sie jeweils nach Fristablauf ein Informationsschreiben zum „Abrechnungseingangsstatus“ (Eingangsbestätigung der Abrechnungsdaten).

  • Die Nachreichfristen in der HZV ergeben sich aus der in den HZV-Verträgen vereinbarten Verjährungsfristen Ihres Honoraranspruchs. Die Nachreichfrist beträgt in der Regel 12 Monate und beginnt mit dem Ablauf des Quartals, das dem abgerechneten Quartal folgt.

    Das bedeutet: Sie können Leistungen vier Quartale lang rückwirkend bei der HÄVG für die HZV nachreichen. Beispiel: Mit der Abrechnung Q4/25 können sie Leistungen noch zurück bis Q4/24 bei der HÄVG für die HZV nachreichen. Nachgereichte Abrechnungsdaten werden je nach Eingang mit der nächsten oder der übernächsten regulären Auszahlung vergütet.

    Eine Ausnahme gibt es beim AOK-Vertrag in Bayern: Hier können Leistungen bis zu drei Quartale rückwirkend nachgereicht werden.

  • Die eStatistik finden Sie im Arztportal im Bereich der vertraulichen Dokumente. Voraussetzung dazu ist, dass Sie sich für das "mTAN-Verfahren" angemeldet haben.

    In der eStatistik finden Sie folgende Daten:

    • Ihre durchschnittlichen Behandlungsfallwerte
    • die HZV-Vertragsleistung und Behandlungsfallwerte Ihrer letzten vier HZV-Abrechnungen
    • Ihre durchschnittlichen Behandlungsfallquoten

    Wichtig: Vertretungs- und Zielauftragspatienten sind nicht berücksichtigt. Somit wissen Sie genau, wie sich die HZV für Sie bei den Leistungen an Ihren eigenen Patientinnen und Patienten auszahlt.

Leistungen

  • Die Leistung 01734 ist in der KV als Zuschlag zur 01732 vorgesehen. In den HZV-Ziffernkränzen, die die 01734 enthalten, wird diese Ziffer jedoch mit der Pauschale bereits abgegolten. Eine Erfassung auf dem KV-Schein darf nicht erfolgen.

  • Der Überleitungsbogen muss weiterhin ausgefüllt und in der Praxis aufbewahrt werden, darf jedoch aus Datenschutzgründen nicht mehr an die HZV übermittelt werden.

  • Um HZV-Patientinnen und Patienten stellvertretend innerhalb einer Praxis behandeln zu dürfen, muss der vertretende Praxispartner bzw. Praxispartnerin an den entsprechenden HZV-Verträgen teilnehmen oder bei der HÄVG AG unter Angabe der Qualifikationen gemeldet sein.

    Eine Stellvertretung wird benötigt, wenn der Betreuarzt/die Betreuärztin abwesend ist oder nicht über die benötigten Qualifikationen verfügt.

    Wichtig für die Abrechnung:

    • Alle Ärztinnen oder Ärzte, die innerhalb einer Praxis tätig sind, müssen bei der HÄVG AG mit ihren jeweiligen Qualifikationen gemeldet werden (zusätzlich auch als Praxispartner/in).
    • Es werden grundsätzlich keine HZV-Leistungen gegenüber der KV abgerechnet.
    • Es wird in diesen Fällen der Zusammenarbeit keine Vertreterpauschale gegenüber der HZV abgerechnet (über die Vertreterpauschale werden fremdeingeschriebene HZV-Patientinnen- und Patienten abgerechnet, wenn Sie also die Vertretung einer anderen Praxis übernehmen).
    • Die Vergütung läuft immer über die Betreuärztin/den Betreuarzt des Patienten oder der Patientin.

    Der tatsächliche Leistungserbringer (Behandler) erfasst die erbrachte Leistung in der Praxissoftware der Betreuärztin/des Betreuarztes mit seiner LANR.

    Die HZV-Vergütung der erbrachten Leistungen wird von der HÄVG AG der Betreuärztin/dem Betreuarzt zugeordnet.

    Nimmt der Stellvertreter selbst an den HZV-Verträgen teil, kann er die Leistungen auch über sein HZV-Modul abrechnen, die Vergütung wird auch in diesem Fall (über die gleiche BSNR) der Betreuärztin/dem Betreuarzt zugeordnet.

  • Leistungen, die ohne Ziffer bekannt sind, erfassen Sie direkt mit ihrem Namen: Die Eingabe „HIPST“ bzw. „P4“ (ohne Anführungszeichen) führt zum Ziel.

  • Unter Vertreterpatienten versteht man Patientinnen oder Patienten, die in einer anderen HVZ-Praxis in einem der HZV-Verträge eingeschrieben sind. Dies kann auch Personen betreffen, die schon längere Zeit bei Ihnen in Behandlung sind.

    Patientinnen und Patienten, die im Rahmen einer Vertretung zu Ihnen kommen und behandelt werden, rechnen Sie bitte mit der sogenannten „Vertreterpauschale“ ab. Dies wird in der Abrechnung mit der Ziffer „0004“ dokumentiert.

    Grundsätzlich können Sie zusätzlich zur Vertreterpauschale jede Leistung abrechnen, die in der Honoraranlage des jeweiligen Vertrags nicht ausdrücklich der Betreuärztin/dem Betreuarzt vorbehalten ist. Bitte sehen Sie dazu in die Honoraranlage des jeweiligen Vertrags.

    Weitere Übersichten zur Vertreterpauschale gibt es unter den vertragsübergreifenden Dokumenten für die Regionen Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen über die Vertrags-Schnellsuche des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sowie in Westfalen-Lippe auf der Seite des Landesverbandes.

Qualifikationen

  • Der VERAH-Zuschlag wird ab dem nächsten vollen Quartal nach Meldung der VERAH ausbezahlt, wenn die VERAH das volle Quartal beschäftigt ist.

    • Unter https://www.haev.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche geben Sie Ihre Region an und klicken auf „Suchen“ .
    • In der Auflistung auf der rechten Seite klicken Sie auf den Punkt „Vertragsübergreifende Dokumente“. Dort finden Sie das „Formular zur Meldung einer VERAH“.
    • Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Das Formular senden Sie uns bitte gestempelt und unterschrieben über eine der nachfolgenden Möglichkeiten zu:
      • Per Post an: HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln
      • Per Fax an: 01805 00 24 25 501
      • Per E-Mail an: Fallmanagement-VERAH@hzv.de

Linkliste: FAQ der Landesverbände (nach KV-Region)