Auf einen Blick...

Änderungen des neuen IKK classic HZV-Vertrages

Neue P1-Systematik

Veränderung der jährlichen P1 hin zu einer quartalsweisen Auszahlung

Attraktives Honorar

Honorarzuwächse durch neue Leistungen und bessere Vergütung bei bestehenden Leistungen

Besuch durch VERAH

neu als Einzelleistung aufgenommen – zusätzlich zum VERAH-Zuschlag auf jede vergütete P3

Neue arriba Einzelleistung

Shared-Decision-Making jetzt auch für IKK classic Versicherte

Versorgungsmodul Geriatrie

hausärztliche Tätigkeit abgebildet und angemessen honoriert

Neue Leistung „Telefon- und Videokonferenz” bei geriatrischer Betreuung

bessere Vergütung als in der Regelversorgung

Neues COPD-Screening-Modul

einer Volkskrankheit wirksam begegnen

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Derzeit keine Infoveranstaltung zu den IKK classic HZV-Vertragsanpassungen zum 01.10.2024

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bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

Noch mehr Informationen? Die finden Sie hier.

Shared-Decision-Making

Auch neu im IKK classic HZV-Vertrag ist die Einzelleistung „Einsatz von arriba”. Mit Klick auf den untenstehenden Button gelangen Sie ins Arztportal. Dort finden Sie weitere Informationen und können die kostenlosen arriba-Module direkt herunterladen.
Das Merkmal arriba sowie weitere digitale Infrastrukturmerkmale können Sie mit dem untenstehenden Meldeformular melden.

Informationen zum Download

Hier finden Sie eine Präsentation mit weiterführenden Informationen, neuen Inhalten und Leistungen im IKK classic HZV-Vertrag. Wichtig: Die neuen Vertragsanpassungen gelten nicht für Baden-Württemberg. 

IKK classic HZV-Vertragsdokumente

Alle Dokumente des IKK classic HZV-Vertrages können Sie hier jederzeit einsehen. Auch vertragsübergreifende Dokumente sind hier zu finden. 

HZV-Schulungen

Nutzen Sie unsere Schulungen, um sich optimal auf die HZV vorzubereiten. Wir möchten sicherstellen, dass Ihr Einstieg in die HZV reibungslos verläuft. Daher bieten wir verschiedene Schulungskategorien für den Einstieg an. Finden Sie hier die entsprechenden Angebote und Links für Ihre Region.

Webinar „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“: Zu Hause besser versorgen

Beim Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Auch bei Vorliegen der „Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung“ muss das neue Webinar „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV” absolviert werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme an unserem kostenlosen Webinar zur neuen Zusatzqualifikation können Ärztinnen und Ärzte jährlich 50 € pro geriatrischem Fall abrechnen.

Zusätzlich werden auf jeden Besuch eines pflegebedürftigen Hausbesuchspatienten weitere 15 € als Zuschlag ausgelöst. Der Zuschlag auf Besuche kann durch die jeweilige Ärztin, den jeweiligen Arzt oder eine VERAH ausgelöst werden, vorausgesetzt, sie haben ebenfalls das Webinar besucht. Augenmerk sollte im Zusammenhang dieser vertraglichen Weiterentwicklung auf die neue Einzelleistung „Telefon- oder Videofallkonferenz“ gelegt werden, die mehrfach im Quartal abrechenbar ist. Diese Leistung soll vor langen Wochenenden oder Feiertagen ein niedrigschwelliges Angebot für das Pflegepersonal oder die Angehörigen darstellen.

Alle unten angebotenen Webinare können KV-Regionen übergreifend für die Erlangung der Qualifikation genutzt werden. Dieses Angebot gilt nicht in Baden-Württemberg.

Wichtig: Melden Sie per Selbstauskunft das Vorliegen der Zusatzqualifikation – auch für Ihre VERAH. 

Termine für Hausärztinnen und Hausärzte

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bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3344

Termine für VERAH

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bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3333

Derzeit keine Termine für Hausärztinnen und Hausärzte

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bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3344

Bundesweite Kombi-Termine für Hausärztinnen, Hausärzte und VERAH

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bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.:

02303 94292-0

Bundesweite Kombi-Termine für Hausärztinnen, Hausärzte und VERAH

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bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.:

02203 9 42 92-0

Aktuell keine Termine für VERAH

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bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3333

Bundesweite Kombi-Termine für Hausärztinnen, Hausärzte und VERAH

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bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.:

02203 9 42 92-0

Geriatrie-Infos zum Download

Mit den Anpassungen zum 01.10.2024 werden die im IKK classic HZV-Vertrag bestehenden Abrechnungsziffern für die Versorgung geriatrischer Patienten ergänzt und die Vergütung wird damit deutlich aufgewertet. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Geriatrie zum Download.

Veränderung der P1-Systematik

Die bisherige, jährlich im Voraus ausgezahlte P1 (20 € P1-Anteil plus erste P2 in Höhe von 42 €) wird ab dem 4. Quartal 2024  in eine quartalsweise ausgezahlte P1-Infrastrukturpauschale umgewandelt. Die neue P1-Infrastrukturpauschale beträgt insgesamt 24 € pro Versichertenteilnahmejahr (VTJ) und wird anteilig in Höhe von 6 € pro Quartal ausgezahlt. Die bisher enthaltene erste P2 im VTJ wird herausgelöst, sodass die P2 mit einem Betrag von 42 € zukünftig 4 x im VTJ (max. 1 x pro Quartal) abgerechnet werden kann.

arriba

Ab dem 4. Quartal 2024 stehen für die Einzelleistung „Einsatz von arriba” die Module „arriba-Depression“ und „arriba-PPI“ zur Verfügung. Die Leistung kann maximal 1 x pro Quartal und Patient abgerechnet werden (entweder „arriba-Depression“ oder „arriba-PPI“). Die Module können Sie über das Arztportal beziehen. Für die Region Bayern gilt: Bitte rechnen Sie die Leistung mit der Ziffer 3101 ab. Für andere Regionen gilt die Ziffer 00038.

COPD-Screening Modul

Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) ist eine häufig unterdiagnostizierte Volkskrankheit, trotz erheblicher Morbidität und Mortalität sowie volkswirtschaftlicher und sozialmedizinischer Bedeutung. Eine besondere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung einer beginnenden COPD und der oftmals vorausgehenden chronischen Bronchitis. Die Dunkelziffer an COPD erkrankten Personen wird als sehr hoch eingeschätzt. Das neue Screening-Modul setzt genau bei dieser Herausforderung an. 

Die HZV-Partner verfolgen mit dem Versorgungsmodul COPD-Screening das gemeinsame Ziel, bei Risikogruppen mit einer chronischen Bronchitis in Verbindung mit einem Nikotinabusus oder einer beruflichen Vorbelastung eine frühzeitige Diagnostik durchzuführen, um hierdurch einer potenziellen Unterversorgung entgegenzuwirken.

Demographische Herausforderungen erkannt: Geriatrie

Neben den bereits etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung wird mit der Aufnahme eines Geriatrischen Versorgungsmoduls die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet.

Rechenbeispiele für Vergrößerung klicken

Einige Vorteile im Detail

Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten - die FAQ

Im Folgenden finden Sie Detailinformationen zu den wichtigsten Neuerungen des IKK classic-Vertrages.                              

Die neue P1-Systematik im Detail

Die bisherige, jährlich im Voraus ausgezahlte P1 (20 € P1-Anteil plus erste P2 in Höhe von 42 €) wird ab dem 4. Quartal 2024 in eine quartalsweise ausgezahlte P1-Infrastrukturpauschale umgewandelt. Die neue P1-Infrastrukturpauschale beträgt insgesamt 24 € pro Versichertenteilnahmejahr (VTJ) und wird anteilig in Höhe von 6 € pro Quartal ausgezahlt. Die bisher enthaltene erste P2 im VTJ wird herausgelöst, sodass die P2 mit einem Betrag von 42 € zukünftig 4 x im VTJ (max. 1 Quartal) abgerechnet werden kann.
 
Durch diese Änderungen werden alle Zahlungen für Leistungen, die nach dem 3. Quartal 2024 liegen und bereits bezahlt wurden, mit der Abrechnung für das 2. Quartal 2024 storniert (vgl. Positionen „Korr. Grundpauschale P1 anteilig – unvollständiges Versichertenjahr“ auf Seite 4 des Abrechnungsnachweises für das 2. Quartal 2024). Für das 2. Quartal 2024 wird Ihnen darüber hinaus, entsprechend der ab dem 4. Quartal 2024 geltenden neuen P1-Systematik, die P1 lediglich für das 2. und 3. Quartal 2024 anteilig ausgezahlt.
 
Ab der Abrechnung für das 4. Quartal 2024 wird Ihnen dann entsprechend die neue P1-Infrastrukturpauschale ausgezahlt, sodass sich die Stornierungen wieder aufheben. Wichtig für Sie zu wissen: Mit der Anpassung der P1-Systematik zum 01.10.2024 gehen für Sie keinerlei Honorareinbußen einher, bei Patientinnen und Patienten, die mindestens einmal im Jahr in Ihre Praxis kommen.
Auswirkungen auf die Zuschläge Z1, Z3 und Z4

Durch die Umgestaltung der P1 und P2 werden die Zuschläge Z1 (Pharmakotherapie), Z3 (Impf-Zuschlag) und Z4 (Psychosomatik) jetzt einmal pro Quartal anteilig, statt in einer Summe ausgezahlt. Es kommt daher in der Abrechnung für das 3. Quartal 2024 ebenfalls zu Stornierungen für bereits geleistete Vorauszahlungen, die Sie in der vorherigen Abrechnung erhalten haben. Der Gesamtbetrag, den Sie jährlich erhalten, bleibt dabei unverändert.

Rechenbeispiel für die P1 und P2
Rechenbeispiel für Vergrößerung klicken

Neue Module

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu neuen Modulen. 

Modul: COPD-Screening

Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) ist trotz erheblicher Morbidität und Mortalität sowie volkswirtschaftlicher und sozialmedizinischer Bedeutung eine häufig unterdiagnostizierte Volkskrankheit. Eine besondere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung einer beginnenden COPD und der oftmals vorausgehenden chronischen Bronchitis. Die Dunkelziffer an COPD erkrankten Personen wird als sehr hoch eingeschätzt. Das neue Screening-Modul setzt genau bei dieser Herausforderung an. 

Die HZV-Partner verfolgen mit dem Versorgungsmodul COPD-Screening das gemeinsame Ziel bei Risikogruppen mit einer chronischen Bronchitis in Verbindung mit einem Nikotinabusus oder einer beruflichen Vorbelastung, eine frühzeitige Diagnostik durchzuführen und hierdurch einer potenziellen Unterversorgung entgegenzuwirken.

Beim Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Auch bei Vorliegen der „Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung“ muss das neue Webinar „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“ absolviert werden.

Neben den bereits etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung wird mit der Aufnahme eines Geriatrischen Versorgungsmoduls die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet.  Attraktive Zuschläge auf die Besuchsleistungen inklusive.

Die Details:

  • ganzheitliche Betrachtung und Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten
  • längst möglicher Verbleib in der eigenen Häuslichkeit
  • es gibt in dem Modul einen Zuschlag auf Hausbesuchsleistungen durch Arzt/Ärztin oder VERAH
  • keine spezielle Software dafür nötig

Kostenloser Download über das Arztportal

  • Insgesamt sind fünf arriba-Module für die HZV verfügbar: Modul PPI, Modul orale Antikoagulation, Modul kardiovaskuläre Prävention, Modul
    Depression, Modul Diabetes mellitus Typ II
  • Ab Q4/24 ist arriba-Depression und/oder arriba-PPI als Einzelleistung abrechenbar. Die arriba-Module können Sie über das Arztportal beziehen.
    Gut zu wissen: Beim Download der arriba-Module über das Arztportal ist die Qualifikation automatisch hinterlegt und muss nicht noch einmal separat über das Meldeformular gemeldet werden.
  • Nachweis an HÄVG erfolgt über Meldung dieser vorhandenen Qualifikation per Selbstauskunft

Angemessene Honorierung für ein wichtiges Thema

Die neue Leistung für „Telefon- und Videofallkonferenz“ ist Teil des neuen Geriatriemoduls und unterstützt die Versorgung und Behandlung von geriatrischen Patientinnen und Patienten auch kurz vor den Wochenenden oder vor Feiertagen. Ein langes Wochenende oder bevorstehende Feiertage können das Pflegepersonal oder die Angehörigen eines geriatrischen Patienten oder einer Patientin häufig belasten. Insbesondere, wenn dringende medizinische Fragestellungen ungeklärt erscheinen. Solche Fälle sollen durch diese Einzelleistung unterstützt und eine stationäre Aufnahme oder unnötige medizinische Eingriffe vermieden werden. 

Grundsätzliches

Die Leistung ist pro Patient max. 12 x pro Quartal abrechenbar. Das Basismodul „Ambulante geriatrische Betreuung” muss zudem im aktuellen oder in den letzten 3 Quartalen abgerechnet worden sein. Die neue Leistung wird mit 30 € vergütet.

Bei der Dokumentation wird die 3251 angegeben.