Ja, ein Wechsel der Krankenkasse führt immer zur Beendigung der HZV-Teilnahme, auch wenn es sich um den gleichen HZV-Vertrag handelt, bspw. beim GWQ-Vertrag. Die Patientin oder der Patient müssen neu eingeschrieben werden.
Ausnahmen sind Fusionen von zwei oder mehr Krankenkassen mit der Vereinbarung zur Patientenübernahme. In diesem Fall erfolgen Beendigung und erneute Aktivierung des Versicherten automatisch.