So geht Vollversorgung
TK-HZV-Vertrag stellt sich Herausforderungen der Zukunft
Der HZV-Vertrag mit der Techniker Krankenkasse wurde mit Wirkung zum 01. Juli 2024 umfassend weiterentwickelt. Es ist in den Verhandlungen gelungen, eine ganze Reihe von Verbesserungen durchzusetzen – sowohl struktureller als auch finanzieller Art.
Alle Informationen rund um die Anpassung finden Sie auf dieser Seite.
Die hier beschriebene Vertragsweiterentwicklung gilt für die über das HÄVG Rechenzentrum abzurechnenden HZV-Verträge mit der Techniker Krankenkasse außerhalb Baden-Württembergs. Der TK-Vertrag in Baden-Württemberg ist von den Änderungen nicht betroffen.
Dr. Markus Beier
Ein kurzes Statement über den TK-Vertrag an alle hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen
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Mehr InformationenHighlights des neuen TK-HZV-Vertrages
Mehr Pauschalierung
Einstieg in eine kontaktunabhängige VergütungMehr Honorar
Honorarsteigerung von bis zu 10%
Feste Honorierung
Chronikerpauschale (P3) und damit eine wiederhergestellte, finanzielle Planbarkeit
VERAH-Hausbesuche
bessere Vergütung als in der RegelversorgungGeriatrie
hausärztliche Tätigkeit abgebildet und angemessen honoriertInnovationszuschlag
neu und flexibelJetzt aktiv werden!
Melden Sie die neuen Infrastrukturmerkmale für den Innovationszuschlag per Fax, E-Mail oder über das Arztportal an die HÄVG. Vergessen Sie nicht, auch den entsprechenden Anbieter anzugeben.
Noch mehr Informationen? Die finden Sie hier.
Für Ein- und Durchblick: Hausärzt*innen aus dem Verhandlerteam klären über TK-Vertragsanpassungen auf
Stellvertretend für Sie haben wir, Ihre hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen, als Teil des bundesweiten TK-Verhandlerteams die jüngsten Vertragsverhandlungen mit der TK nicht nur begleitet, sondern auch maßgeblich aktiv mitgestaltet.
Nachfolgend finden Sie die Webinar-Aufzeichnungen – auf Wunsch in voller Länge, oder in gekürzter Fassung.
Webinaraufzeichnung (volle Länge)
ca. 37 Minuten | mit Untertitel
Webinaraufzeichnung (Kurzversion)
ca. 21 Minuten | mit Untertitel
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Mehr InformationenIhre Webinar-Referent*innen
Dr. Jana Husemann, Dr. Ulf Zitterbart und Dr. Markus Beier (v. l. n. r.)
Zugelassene Anbieter für den Innovationszuschlag
Aktuell erfüllen folgende Anbieter (Provider) die Anforderungen für die Meldung per Selbstauskunft im Rahmen des Innovationszuschlags:
Shared-Decision-Making
Auch neu im TK-Vertrag ist der kontaktunabhängige Zuschlag “Einsatz von arriba”. Mit Klick auf den untenstehenden Button gelangen Sie ins Arztportal. Dort finden Sie weitere Informationen und können die kostenlosen arriba-Module direkt herunterladen.
Informationen zum Download
Hier finden Sie eine Präsentation mit weiterführenden Informationen, neuen Inhalten und Leistungen im TK-HZV-Vertrag. Wichtig: Wichtig: Die neuen Vertragsanpassungen gelten nicht für Baden-Württemberg.
TK-HZV-Vertragsdokumente
Alle Dokumente des TK-Vertrages können Sie hier jederzeit einsehen. Auch vertragsübergreifende Dokumente sind hier zu finden.
HZV-Schulungen
Nutzen Sie unsere Schulungen, um sich optimal auf die HZV vorzubereiten. Wir möchten sicherstellen, dass Ihr Einstieg in die HZV reibungslos verläuft. Daher bieten wir verschiedene Schulungskategorien für den Einstieg an. Finden Sie hier die entsprechenden Angebote und Links für Ihre Region.
Webinare „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“:
Zu Hause besser versorgen
Bei dem Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Auch bei Vorliegen der „Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung“ muss das neue Webinar “Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV” absolviert werden.
Hat ein Arzt oder eine Ärztin die Voraussetzung (die Teilnahme an unserem kostenlosen Webinar zur Erfüllung der neuen Zusatzqualifikation) erfüllt, kann diese/dieser pro geriatrischem Fall 50 EURO alle 2 Jahre abrechnen. Zusätzlich werden auf jeden Besuch eines pflegebedürftigen Hausbesuchspatienten weitere 15 EURO als Zuschlag ausgelöst. Der Zuschlag auf Besuche kann durch den jeweiligen Arzt, die Ärztin oder eine VERAH ausgelöst werden, sofern dieser/diese ebenfalls das Webinar besucht hat.
Alle unten angebotenen Webinare können KV-Regionen übergreifend genutzt werden. Dieses Angebot gilt nicht in Baden-Württemberg.
Wichtig: Melden Sie per Selbstauskunft das Vorliegen dieser Zusatzqualifikation – auch für Ihre VERAH.
Termine für Hausärztinnen und Hausärzte
Einfach Wunschtermin auswählen und anmelden.
Termine für VERAH
Einfach Wunschtermin auswählen und anmelden.
Termine für Hausärztinnen und Hausärzte
- Veranstalter: Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) e. V.
- Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte
Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...
bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:
02203 57 56-1111
bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:
02203 57 56-3344
Termine für VERAH
- Veranstalter: Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) e. V.
- Zielgruppe: VERAH
Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...
bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:
02203 57 56-1111
bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:
02203 57 56-3333
Termine für Hausärztinnen und Hausärzte
- Veranstalter: Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) e. V.
- Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte
Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...
bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:
02203 57 56-1111
bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:
02203 57 56-3344
Bundesweite Kombi-Termine für Hausärztinnen, Hausärzte und VERAH
- Veranstalter: Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.
- Zielgruppe: Ärztinnen, Ärzte und VERAH
Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...
bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.:
02303 94292-0
Bundesweite Kombi-Termine für Hausärztinnen, Hausärzte und VERAH
- Veranstalter: Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V. – Bundesweit buchbar!
- Zielgruppe: Ärztinnen, Ärzte und VERAH
Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...
bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.:
02203 9 42 92-0
Geriatrie-Infos zum Download
Mit den Anpassungen zum 01.07.2024 werden die im TK HZV-Vertrag bestehenden Abrechnungsziffern für die Versorgung geriatrischer Patienten ergänzt und die Vergütung wird damit deutlich aufgewertet. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Geriatrie zum Download.
Mehr Zeit für die wichtigen Fälle
Endlich auch eine echte kontaktunabhängige Pauschale (Struktur- und Qualitätspauschale – „SQP“) in Höhe von 6,00 EUR pro eingeschriebenen HZV-Patienten pro Quartal. Zusammen mit dem bereits etablierten Psychosomatikzuschlag (4,00 EUR) und einem ebenfalls neuen arriba-Zuschlag (1,00 EUR) können künftig sogar insg. 11,00 EUR pro Quartal und je HZV-Patienten vollkommen unabhängig von einem Praxiskontakt erwirtschaftet werden. Bei nur 100 eingeschriebenen TK-HZV-Patienten sind das bereits 4.400 EUR pro Jahr.
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Mehr Honorar
Es ist mit Honorarsteigerungen von bis zu 10 % zu rechnen – abhängig von der Praxisstruktur. Dort, wo besonders viele geriatrische Patientinnen und Patienten betreut werden, wird es sogar eher mehr sein. Das ist deutlich mehr als im Kollektivvertrag.
Feste Honorierung (P3)
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VERAH-Hausbesuche
Besser vergütet als in der Regelversorgung. VERAH (Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis) sind erfahrene Medizinische Fachangestellte, die sich über eine hochqualifizierte Weiterbildungsmaßnahme fortgebildet haben. VERAH übernehmen arztentlastende, delegierte Aufgaben und unterstützen dadurch bei der Sicherstellung einer umfassenden Patientenbetreuung. Die hierzu erforderlichen Kernkompetenzen werden in acht, in sich geschlossenen, Modulen vermittelt.
Demographische Herausforderungen erkannt: Geriatrie
Mit der Aufnahme eines Geriatrischen Versorgungsmoduls, neben den bereits etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung, wird die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet. Attraktive Zuschläge auf die Besuchsleistungen inklusive.
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Innovationszuschlag neu ausgerichtet
Der Innovationszuschlag wird künftig für jedes gemeldete Merkmal einzeln honoriert. Gleichzeitig ändern sich die möglichen Merkmale. Alte, bereits gemeldete Infrastrukturmerkmale verlieren für den TK-Vertrag ihre Gültigkeit. Jede/r teilnehmende Hausarzt oder Hausärztin muss daher bis zum 30.06.2024 die Merkmale neu melden.
- Bereitstellung online buchbarer Termine; 2 €
- die Anwendung eines Impfmanagement-Moduls im Praxisverwaltungssystem; 2 €
- Anwendung eines AMTS-Moduls (Arzneimitteltherapiesicherheit) im Praxisverwaltungssystem; 2 €
- Teilnahme am VorsorgePlaner und der Austausch elektron. Arztbriefe unter Nutzung von KIM; 2 €
- Vorliegen eines Qualitätssiegels „Nachhaltige Praxis“; 3 €
Weitere Informationen zur Ausgestaltung des Innovationszuschlags und seiner einzelnen Bestandteile entnehmen Sie bitte den untenstehenden FAQ.
Einige Vorteile im Detail
Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten - die FAQ
Im Folgenden finden Sie Detailinformationen zu den wichtigsten Neuerungen des TK-Vertrages.
Der Innovationszuschlag im Detail
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen der einzelnen Merkmale des Innovationszuschlags (Vergütung erfolgt auf die P2)
Allgemeiner Hinweis: KIM-Adresse (Kommunikation im Medizinwesen)
Mit KIM können wichtige Dokumente und Nachrichten sicher und bequem per E-Mail
versendet werden.
- Es ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente.
- KIM ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief.
Weiterführende Links
- gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/kim
- kbv: https://www.kbv.de/html/kim.php
- medatixx (als ein Bsp. für PVS): https://dip.medatixx.de/e-health/kommunikation-im-medizinwesen
Bereitstellung online buchbarer Termine
Der Hausarzt stellt über einen Provider eine Möglichkeit zur Online-Terminbuchung für Patienten zur Verfügung. Die Auswahl des Providers trifft der jeweilige Hausarzt (z. B. Doctolib, Samedi).
Die Provider müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Buchung in Echtzeit
- Terminbestätigung/-löschung per SMS oder E-Mail
- der Datenaustausch zwischen der Kalenderressource und dem Webservice des OTB-Service-Anbieters muss verschlüsselt erfolgen
Der Hausarzt bindet das Angebot zur Online-Terminbuchung, wenn möglich, auf der Praxis-Homepage ein. Der gewählte Provider ist in der Selbstauskunft zu hinterlegen.
Anwendung eines AMTS-Moduls (Arzneimitteltherapiesicherheit)
Der Hausarzt hält in der Praxis ein PVS-Modul zur AMTS vor. In diesem werden alle Arzneimittelverordnungen strukturiert erfasst und in die jeweilige elektronische Patientenakte übertragen. Bei jeder Änderung und / oder Neuverordnung eines Arzneimittels wird automatisiert auf die Risiken der Arzneimittelverordnung geprüft. Dem Hausarzt wird dann im PVS angezeigt, dass ein Risiko im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit vorliegen könnte.
Das AMTS-Modul verfügt mindestens über folgende Funktionen:
- Interaktions-Check
- Prüfung auf Doppelmedikation
- Liste potenziell inadäquater Medikation für ältere Menschen (PIM) bspw. PRISCUS-Liste
Provider/ Anbieter/ Produkt (z. B. ABDAmed²) bitte mittels Selbstauskunft bzw.- Meldeformular an die HÄVG (die Liste der Anbieter steht Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung)
Impfmanagement-Modul im Praxisverwaltungssystem
Der Hausarzt hält in der Praxis ein digital gestütztes Impfmanagementsystem vor. In diesem werden Impfungen strukturiert erfasst und, sofern technisch möglich und dem Einverständnis des Patienten vorausgesetzt, in die jeweilige elektronische Patientenakte übertragen.
Das Impfmanagement-Modul verfügt mindestens über folgende Funktionen:
- Überprüfung des Impfstatus nach STIKO-Indikationen
- Automatische Erstellung von Impfplänen
- Integriertes Patienteninformationssystem (Merkblätter, Atteste, Aufklärung)
- Integration aller marktgängigen Impfstoffe
- Lagerhaltung und Rezeptschreibung
Anbieter (Provider), z.B. ImpfDoc, bitte mittels Selbstauskunft bzw. Meldeformular an die HÄVG übermitteln.
Der VorsorgePlaner
Schritte:
- Anmeldung: gültige KIM-Adresse in der Selbstauskunft angeben
- Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Arzt, Patienten, die einen Rückrufwunsch zu einem Vorsorge- oder Impftermin dokumentieren, innerhalb von zwei Arbeitstagen maximal 2-mal anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Die Liste mit den Rückrufwünschen erreicht die Praxen über das reguläre KIM-Postfach des PVS. Es wird täglich maximal ein KIM-Schreiben je Arztpraxis erstellt. Dieses wird morgens zugestellt.
- Die TK selektiert in den Abrechnungsdaten HZV-Versicherte, bei denen hausärztlichen Vorsorgeleistungen und/oder Impfungen anstehen und informiert diese in der Techniker Versicherten-App oder über Meine-TK per Internetbrowser über den VorsorgePlaner. Die Patienten können via App digital einen Rückrufwunsch für eine Terminvermittlung eintragen. Die Techniker erstellt daraufhin eine digitale arztindividuelle Liste mit Patienten, die zurückgerufen werden möchten und sendet diese per KIM an den zugeordneten Betreuarzt.
- Datenaustausch per KIM: Mit der Angabe dieses Punktes erklärt der HAUSARZT, Arztbriefe und andere Dokumente im digitalen Format über die KIM-Schnittstelle der TI mit anderen Leistungserbringern auszutauschen. Folgende Dokumente können KIM-Nutzer einander schicken: Arztbriefe, Befunde (Labordaten, Röntgenbilder), AU-Bescheinigungen, Abrechnungen, Elektronische Ersatzbescheinigung, eAU
Qualitätssiegel "Nachhaltige Praxis"
Zertifizierung von Arztpraxen und MVZ, die sich nachweislich und systematisch engagieren, ökologische, soziale und ökonomische Ziele im Praxisalltag in Einklang zu bringen.
Schritte:
- E-Learning-Kurse
- Planung und Durchführung der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen mit dem Praxisteam
- Durchführung eines Audits
- Stiftung Praxissiegel e.V. prüft abschließend, ob das Ergebnis den Qualitätsanforderungen für das Qualitätssiegel entspricht und vergibt das Siegel (Basis, Exzellent)
- Der HAUSARZT erwirbt das Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis und meldet es per Selbstauskunft mit Datum gegenüber der HÄVG
Gültigkeitsdauer: drei Jahre; nach Ablauf der 3 Jahre muss eine erneute Zertifizierung stattfinden, damit der Zuschlag weiter abgerechnet werden kann.
Das Siegel kann beim aqua-Institut erworben werden.
Neue Module
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu neuen Modulen.
Modul: Diabetesleber
Das Modul Diabetesleber ist ein weiteres Versorgungsmodul im Bereich „Früherkennung von Begleit- und Folgeerkrankungen“ bei Diabetes und ergänzt die bestehenden Module LUTS (Lower Urinary Tract Symptoms), Diabetische Neuropathie, pAVK und Chronische Nierenkrankheit. Es wird keine spezielle Software dafür benötigt.
Modul: Geriatrie
Bei dem Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Auch bei Vorliegen der “Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung” muss das neue Minimodul absolviert werden. Voraussichtlich im August wird es ein komfortables eLearning-Angebot geben. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.
Mit der Aufnahme eines Geriatrischen Versorgungsmoduls neben den bereits etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung wird die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet. Attraktive Zuschläge auf die Besuchsleistungen inklusive.
Die Details:
- ganzheitliche Betrachtung und Behandlung geriatrischer Patienten
- längst möglicher Verbleib in der eigenen Häuslichkeit
- es gibt in dem Modul einen Zuschlag auf Hausbesuchsleistungen durch Arzt/Ärztin oder VERAH
- Keine spezielle Software dafür nötig
Weitere Informationen bzgl. des eLearning-Angebots folgen in Kürze hier.
Modul: arriba
Kostenloser Download über das Arztportal
- insgesamt sind fünf arriba-Module für die HZV verfügbar: Modul PPI, Modul orale Antikoagulation, Modul kardiovaskuläre Prävention, Modul
Depression, Modul Diabetes mellitus Typ II - ab Q3/ 2024 wird arriba-Depression durch arriba-PPI abgelöst und ist als Einzelleistung abrechenbar. Die Module können Sie über das Arztportal beziehen.
- Nachweis an HÄVG erfolgt über Meldung dieser vorhandenen Qualifikation per Selbstauskunft (diese steht Ihnen auf dieser Webseite weiter oben zur Verfügung)
Kontaktunabhängige Vergütung - Planbarkeit mit dem TK-HZV-Vertrag
Der HZV-Vertrag mit der Techniker wurde mit Wirkung zum 01.07.2024 umfassend weiterentwickelt. Es ist in den Verhandlungen gelungen, eine ganze Reihe von Verbesserungen durchzusetzen – sowohl struktureller als auch finanzieller Art. Ein klar hervorzuhebender Erfolg für die Zukunftsfestigkeit der HZV.
Grundsätzliches
Die Neue Struktur- und Qualitätspauschale (SQP) wird mit 6 Euro pro eingeschriebenem HZV-Patienten pro Quartal vergütet. Es ist mit Honorarsteigerungen von bis zu 10 % zu rechnen – abhängig von der Praxisstruktur. Dort, wo besonders viele geriatrische Patientinnen und Patienten betreut werden, wird es sogar eher mehr sein. Das ist deutlich mehr als im Kollektivvertrag.
Detaileinblick in die kontaktunabhängige Vergütung
Zusammen mit dem bereits etablierten Psychosomatikzuschlag (4,00 EUR) und einem ebenfalls neuen arriba-Zuschlag (1,00 EUR) können künftig sogar insg. 11,00 EUR pro Quartal und je HZV-Patienten vollkommen unabhängig von einem Praxiskontakt erwirtschaftet werden.