Dr. Markus Beier

Ein kurzes Statement über den TK-Vertrag an alle hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Auf einen Blick

Highlights des neuen TK-HZV-Vertrages

Mehr Pauschalierung

Einstieg in eine kontaktunabhängige Vergütung

Mehr Honorar

Honorarsteigerung von bis zu 10%

Feste Honorierung

Chronikerpauschale (P3) und damit eine wiederhergestellte, finanzielle Planbarkeit

VERAH-Hausbesuche

bessere Vergütung als in der Regelversorgung

Geriatrie

hausärztliche Tätigkeit abgebildet und angemessen honoriert

Innovationszuschlag

neu und flexibel

Jetzt aktiv werden!

Melden Sie die neuen Infrastrukturmerkmale für den Innovationszuschlag per Fax, E-Mail oder über das Arztportal an die HÄVG. Vergessen Sie nicht, auch den entsprechenden Anbieter anzugeben.

Noch mehr Informationen? Die finden Sie hier.

Für Ein- und Durchblick: Hausärzt*innen aus dem Verhandlerteam klären über TK-Vertragsanpassungen auf

Stellvertretend für Sie haben wir, Ihre hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen, als Teil des bundesweiten TK-Verhandlerteams die jüngsten Vertragsverhandlungen mit der TK nicht nur begleitet, sondern auch maßgeblich aktiv mitgestaltet. 

Nachfolgend finden Sie die Webinar-Aufzeichnungen – auf Wunsch in voller Länge, oder in gekürzter Fassung.

Webinaraufzeichnung (volle Länge)

ca. 37 Minuten | mit Untertitel

Webinaraufzeichnung (Kurzversion)

ca. 21 Minuten | mit Untertitel

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Ihre Webinar-Referent*innen

Dr. Jana Husemann, Dr. Ulf Zitterbart und Dr. Markus Beier (v. l. n. r.)

Zugelassene Anbieter für den Innovationszuschlag

Aktuell erfüllen folgende Anbieter (Provider) die Anforderungen für die Meldung per Selbstauskunft im Rahmen des Innovationszuschlags:

Shared-Decision-Making

Auch neu im TK-Vertrag ist der kontaktunabhängige Zuschlag “Einsatz von arriba”. Mit Klick auf den untenstehenden Button gelangen Sie ins Arztportal. Dort finden Sie weitere Informationen und können die kostenlosen arriba-Module direkt herunterladen.

Informationen zum Download

Hier finden Sie eine Präsentation mit weiterführenden Informationen, neuen Inhalten und Leistungen im TK-HZV-Vertrag. Wichtig: Wichtig: Die neuen Vertragsanpassungen gelten nicht für Baden-Württemberg. 

TK-HZV-Vertragsdokumente

Alle Dokumente des TK-Vertrages können Sie hier jederzeit einsehen. Auch vertragsübergreifende Dokumente sind hier zu finden. 

HZV-Schulungen

Nutzen Sie unsere Schulungen, um sich optimal auf die HZV vorzubereiten. Wir möchten sicherstellen, dass Ihr Einstieg in die HZV reibungslos verläuft. Daher bieten wir verschiedene Schulungskategorien für den Einstieg an. Finden Sie hier die entsprechenden Angebote und Links für Ihre Region.

Webinare „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“:
Zu Hause besser versorgen

Bei dem Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Auch bei Vorliegen der „Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung“ muss das neue Webinar “Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV” absolviert werden.

Hat ein Arzt oder eine Ärztin die Voraussetzung (die Teilnahme an unserem kostenlosen Webinar zur Erfüllung der neuen Zusatzqualifikation) erfüllt, kann diese/dieser pro geriatrischem Fall 50 EURO alle 2 Jahre abrechnen. Zusätzlich werden auf jeden Besuch eines pflegebedürftigen Hausbesuchspatienten weitere 15 EURO als Zuschlag ausgelöst. Der Zuschlag auf Besuche kann durch den jeweiligen Arzt, die Ärztin oder eine VERAH ausgelöst werden, sofern dieser/diese ebenfalls das Webinar besucht hat. 

Alle unten angebotenen Webinare können KV-Regionen übergreifend genutzt werden. Dieses Angebot gilt nicht in Baden-Württemberg.

Wichtig: Melden Sie per Selbstauskunft das Vorliegen dieser Zusatzqualifikation – auch für Ihre VERAH.

Termine für Hausärztinnen und Hausärzte

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3344

Termine für VERAH

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3333

Termine für Hausärztinnen und Hausärzte

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei vertraglichen bzw. abrechnungsspezifischen Fragen an den Kundenservice der HÄVG:

02203 57 56-1111

bei technischen Fragen zur Durchführung des Webinars an den Kundenservice des IHF:

02203 57 56-3344

Bundesweite Kombi-Termine für Hausärztinnen, Hausärzte und VERAH

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.:

02303 94292-0

Bundesweite Kombi-Termine für Hausärztinnen, Hausärzte und VERAH

Sie haben eine Frage? Bitte wenden Sie sich...

bei technischen, vertraglichen sowie abrechnungsspezifischen Fragen an den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe e. V.:

02203 9 42 92-0

Geriatrie-Infos zum Download

Mit den Anpassungen zum 01.07.2024 werden die im TK HZV-Vertrag bestehenden Abrechnungsziffern für die Versorgung geriatrischer Patienten ergänzt und die Vergütung wird damit deutlich aufgewertet. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Geriatrie zum Download.

Mehr Zeit für die wichtigen Fälle

Endlich auch eine echte kontaktunabhängige Pauschale (Struktur- und Qualitätspauschale – „SQP“) in Höhe von 6,00 EUR pro eingeschriebenen HZV-Patienten pro Quartal. Zusammen mit dem bereits etablierten Psychosomatikzuschlag (4,00 EUR) und einem ebenfalls neuen arriba-Zuschlag (1,00 EUR) können künftig sogar insg. 11,00 EUR pro Quartal und je HZV-Patienten vollkommen unabhängig von einem Praxiskontakt erwirtschaftet werden. Bei nur 100 eingeschriebenen TK-HZV-Patienten sind das bereits 4.400 EUR pro Jahr.

Schaubild für Vergrößerung klicken

Mehr Honorar

Es ist mit Honorarsteigerungen von bis zu 10 % zu rechnen – abhängig von der Praxisstruktur. Dort, wo besonders viele geriatrische Patientinnen und Patienten betreut werden, wird es sogar eher mehr sein. Das ist deutlich mehr als im Kollektivvertrag.

Feste Honorierung (P3)

Keine schwankende Bewertung der Chronikerpauschale mehr und damit eine wiederhergestellte, finanzielle Planbarkeit.

Schaubild für Vergrößerung klicken

VERAH-Hausbesuche

Besser vergütet als in der Regelversorgung. VERAH (Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis) sind erfahrene Medizinische Fachangestellte, die sich über eine hochqualifizierte Weiterbildungsmaßnahme fortgebildet haben. VERAH übernehmen arztentlastende, delegierte Aufgaben und unterstützen dadurch bei der Sicherstellung einer umfassenden Patientenbetreuung. Die hierzu erforderlichen Kernkompetenzen werden in acht, in sich geschlossenen, Modulen vermittelt.

Demographische Herausforderungen erkannt: Geriatrie

Mit der Aufnahme eines Geriatrischen Versorgungsmoduls, neben den bereits etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung, wird die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet. Attraktive Zuschläge auf die Besuchsleistungen inklusive.​

Rechenbeispiele für Vergrößerung klicken

Innovationszuschlag neu ausgerichtet

Der Innovationszuschlag wird künftig für jedes gemeldete Merkmal einzeln honoriert. Gleichzeitig ändern sich die möglichen Merkmale. Alte, bereits gemeldete Infrastrukturmerkmale verlieren für den TK-Vertrag ihre Gültigkeit. Jede/r teilnehmende Hausarzt oder Hausärztin muss daher bis zum 30.06.2024 die Merkmale neu melden.

  • Bereitstellung online buchbarer Termine; 2 €
  • die Anwendung eines Impfmanagement-Moduls im Praxisverwaltungssystem;
  • Anwendung eines AMTS-Moduls (Arzneimitteltherapiesicherheit) im Praxisverwaltungssystem; 2 €
  • Teilnahme am VorsorgePlaner und der Austausch elektron. Arztbriefe unter Nutzung von KIM; 2 €
  • Vorliegen eines Qualitätssiegels „Nachhaltige Praxis“; 3 €

Weitere Informationen zur Ausgestaltung des Innovationszuschlags und seiner einzelnen Bestandteile entnehmen Sie bitte den untenstehenden FAQ.

Einige Vorteile im Detail

Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten - die FAQ

Im Folgenden finden Sie Detailinformationen zu den wichtigsten Neuerungen des TK-Vertrages.                              

Der Innovationszuschlag im Detail

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen der einzelnen Merkmale des Innovationszuschlags (Vergütung erfolgt auf die P2)

Allgemeiner Hinweis: KIM-Adresse (Kommunikation im Medizinwesen)

Mit KIM können wichtige Dokumente und Nachrichten sicher und bequem per E-Mail
versendet werden.

  • Es ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente.
  • KIM ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief.

 

Weiterführende Links

Der Hausarzt stellt über einen Provider eine Möglichkeit zur Online-Terminbuchung für Patienten zur Verfügung. Die Auswahl des Providers trifft der jeweilige Hausarzt (z. B. Doctolib, Samedi).

Die Provider müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • Buchung in Echtzeit
  • Terminbestätigung/-löschung per SMS oder E-Mail
  • der Datenaustausch zwischen der Kalenderressource und dem Webservice des OTB-Service-Anbieters muss verschlüsselt erfolgen

 

Der Hausarzt bindet das Angebot zur Online-Terminbuchung, wenn möglich, auf der Praxis-Homepage ein. Der gewählte Provider ist in der Selbstauskunft zu hinterlegen.

Der Hausarzt hält in der Praxis ein PVS-Modul zur AMTS vor. In diesem werden alle Arzneimittelverordnungen strukturiert erfasst und in die jeweilige elektronische Patientenakte übertragen. Bei jeder Änderung und / oder Neuverordnung eines Arzneimittels wird automatisiert auf die Risiken der Arzneimittelverordnung geprüft. Dem Hausarzt wird dann im PVS angezeigt, dass ein Risiko im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit vorliegen könnte.

Das AMTS-Modul verfügt mindestens über folgende Funktionen:

  • Interaktions-Check
  • Prüfung auf Doppelmedikation
  • Liste potenziell inadäquater Medikation für ältere Menschen (PIM) bspw. PRISCUS-Liste

Provider/ Anbieter/ Produkt (z. B. ABDAmed²) bitte mittels Selbstauskunft bzw.- Meldeformular an die HÄVG (die Liste der Anbieter steht Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung)

Der Hausarzt hält in der Praxis ein digital gestütztes Impfmanagementsystem vor. In diesem werden Impfungen strukturiert erfasst und, sofern technisch möglich und dem Einverständnis des Patienten vorausgesetzt, in die jeweilige elektronische Patientenakte übertragen.

Das Impfmanagement-Modul verfügt mindestens über folgende Funktionen:

  • Überprüfung des Impfstatus nach STIKO-Indikationen
  • Automatische Erstellung von Impfplänen
  • Integriertes Patienteninformationssystem (Merkblätter, Atteste, Aufklärung)
  • Integration aller marktgängigen Impfstoffe
  • Lagerhaltung und Rezeptschreibung

 

Anbieter (Provider), z.B. ImpfDoc, bitte mittels Selbstauskunft bzw. Meldeformular an die HÄVG übermitteln.

Schritte:

  • Anmeldung: gültige KIM-Adresse in der Selbstauskunft angeben
  • Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Arzt, Patienten, die einen Rückrufwunsch zu einem Vorsorge- oder Impftermin dokumentieren, innerhalb von zwei Arbeitstagen maximal 2-mal anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Die Liste mit den Rückrufwünschen erreicht die Praxen über das reguläre KIM-Postfach des PVS. Es wird täglich maximal ein KIM-Schreiben je Arztpraxis erstellt. Dieses wird morgens zugestellt.
  • Die TK selektiert in den Abrechnungsdaten HZV-Versicherte, bei denen hausärztlichen Vorsorgeleistungen und/oder Impfungen anstehen und informiert diese in der Techniker Versicherten-App oder über Meine-TK per Internetbrowser über den VorsorgePlaner. Die Patienten können via App digital einen Rückrufwunsch für eine Terminvermittlung eintragen. Die Techniker erstellt daraufhin eine digitale arztindividuelle Liste mit Patienten, die zurückgerufen werden möchten und sendet diese per KIM an den zugeordneten Betreuarzt.
  • Datenaustausch per KIM: Mit der Angabe dieses Punktes erklärt der HAUSARZT, Arztbriefe und andere Dokumente im digitalen Format über die KIM-Schnittstelle der TI mit anderen Leistungserbringern auszutauschen. Folgende Dokumente können KIM-Nutzer einander schicken: Arztbriefe, Befunde (Labordaten, Röntgenbilder), AU-Bescheinigungen, Abrechnungen,  Elektronische Ersatzbescheinigung, eAU

Zertifizierung von Arztpraxen und MVZ, die sich nachweislich und systematisch engagieren, ökologische, soziale und ökonomische Ziele im Praxisalltag in Einklang zu bringen.

Schritte:

  • E-Learning-Kurse
  • Planung und Durchführung der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen mit dem Praxisteam
  • Durchführung eines Audits
  • Stiftung Praxissiegel e.V. prüft abschließend, ob das Ergebnis den Qualitätsanforderungen für das Qualitätssiegel entspricht und vergibt das Siegel (Basis, Exzellent)
  • Der HAUSARZT erwirbt das Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis und meldet es per Selbstauskunft mit Datum gegenüber der HÄVG

 

Gültigkeitsdauer: drei Jahre; nach Ablauf der 3 Jahre muss eine erneute Zertifizierung stattfinden, damit der Zuschlag weiter abgerechnet werden kann.

Das Siegel kann beim aqua-Institut erworben werden.

Neue Module

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu neuen Modulen. 

Modul: Diabetesleber

Das Modul Diabetesleber ist ein weiteres Versorgungsmodul im Bereich „Früherkennung von Begleit- und Folgeerkrankungen“ bei Diabetes und ergänzt die bestehenden Module LUTS (Lower Urinary Tract Symptoms), Diabetische Neuropathie, pAVK und Chronische Nierenkrankheit. Es wird keine spezielle Software dafür benötigt.

Bei dem Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Auch bei Vorliegen der “Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung” muss das neue Minimodul absolviert werden. Voraussichtlich im August wird es ein komfortables eLearning-Angebot geben. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Mit der Aufnahme eines Geriatrischen Versorgungsmoduls neben den bereits etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung wird die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet. Attraktive Zuschläge auf die Besuchsleistungen inklusive.

Die Details:

  • ganzheitliche Betrachtung und Behandlung geriatrischer Patienten
  • längst möglicher Verbleib in der eigenen Häuslichkeit
  • es gibt in dem Modul einen Zuschlag auf Hausbesuchsleistungen durch Arzt/Ärztin oder VERAH
  • Keine spezielle Software dafür nötig

Weitere Informationen bzgl. des eLearning-Angebots folgen in Kürze hier.

Kostenloser Download über das Arztportal

  • insgesamt sind fünf arriba-Module für die HZV verfügbar: Modul PPI, Modul orale Antikoagulation, Modul kardiovaskuläre Prävention, Modul
    Depression, Modul Diabetes mellitus Typ II
  • ab Q3/ 2024 wird arriba-Depression durch arriba-PPI abgelöst und ist als Einzelleistung abrechenbar. Die Module können Sie über das Arztportal beziehen.
  • Nachweis an HÄVG erfolgt über Meldung dieser vorhandenen Qualifikation per Selbstauskunft (diese steht Ihnen auf dieser Webseite weiter oben zur Verfügung)

Kontaktunabhängige Vergütung - Planbarkeit mit dem TK-HZV-Vertrag

Der HZV-Vertrag mit der Techniker wurde mit Wirkung zum 01.07.2024 umfassend weiterentwickelt. Es ist in den Verhandlungen gelungen, eine ganze Reihe von Verbesserungen durchzusetzen – sowohl struktureller als auch finanzieller Art. Ein klar hervorzuhebender Erfolg für die Zukunftsfestigkeit der HZV. ​

Grundsätzliches

Die Neue Struktur- und Qualitätspauschale (SQP) wird mit 6 Euro pro eingeschriebenem HZV-Patienten pro Quartal vergütet. Es ist mit Honorarsteigerungen von bis zu 10 % zu rechnen – abhängig von der Praxisstruktur. Dort, wo besonders viele geriatrische Patientinnen und Patienten betreut werden, wird es sogar eher mehr sein. Das ist deutlich mehr als im Kollektivvertrag. 

Zusammen mit dem bereits etablierten Psychosomatikzuschlag (4,00 EUR) und einem ebenfalls neuen arriba-Zuschlag (1,00 EUR) können künftig sogar insg. 11,00 EUR pro Quartal und je HZV-Patienten vollkommen unabhängig von einem Praxiskontakt erwirtschaftet werden.